Einigung vor Gericht im Streit um geplante Bremer Bahnwerkstatt
Alstom einigt sich mit Klägern im Streit um Bremer Bahnwerkstatt
Der Zugbauer Alstom wird sich an Lärmschutzmaßnahmen und an einer Gedenkstätte beteiligen. Außerdem soll Bremen die Schienenanbindung für Unternehmen sicherstellen.
Im Fall der vom Bahnhersteller Alstom geplanten Bahnwerkstatt in Bremen-Gröpelingen hat es vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht bei zwei Klagen eine Einigung gegeben.
Alstom verpflichtet sich zu zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen und dazu, die Errichtung einer Gedenkstätte finanziell zu unterstützen. Der Einigung zufolge muss Alstom jetzt eine zusätzliche Lärmschutzwand mit einer Länge von rund 300 Metern errichten. Zunächst hatte das Unternehmen das als unnötig bezeichnet. Gegen die zusätzliche Lärmbelästigung in Oslebshausen, das bereits heute durch Industrie-, Schienen- und Hafenverkehr stark belastet ist, hatten daraufhin Anwohner geklagt.
Gedenkstätte soll errichtet werden
Außerdem muss sich Alstom finanziell an einer Gedenkstätte beteiligen. Wenn die Stadt Bremen ein entsprechendes Konzept vorlegt, muss das Unternehmen 20.000 Euro für die Errichtung der Gedenkstätte bereitstellen. Am Standort waren während des Zweiten Weltkriegs sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter beerdigt worden.
Die Diskussion über den Umgang mit dem sogenannten Russenfriedhof hatte die Pläne für die neue Bahnwerkstatt bislang überschattet. Eine Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dort eine Gedenkstätte einzurichten. Für die klagenden Anwohner ist die Entscheidung des Gerichts ein Teilsieg. Sie hatten die Bahnwerkstatt eigentlich verhindern wollen.
Kompromiss mit Hafenbetrieben
Die Hafenbetriebe und die Freie Hansestadt Bremen haben sich ebenfalls geeinigt. Wenn Bremen die Schienenanbindung der Unternehmen sicherstellt, ziehen diese ihre Klage zurück. Das haben die Hafenbetriebe in der Verhandlung vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht zugesichert. Sie befürchten, dass das Verbindungsgleis zwischen dem Hafen und dem Netz der Deutschen Bahn zum Engpass wird.
Damit der Vergleich wirksam wird, muss bis zum 1. September ein entsprechender Senatsbeschluss vorliegen. Ansonsten wird dann das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Alstom plant an der Reitbrake einen Wartungsstützpunkt für Regionalzüge des Expresskreuzes Bremen/Niedersachsen auf den Strecken zwischen Bremerhaven und Osnabrück sowie Norddeich und Hannover.
Alstom einigt sich mit Klägern im Streit um Bremer Bahnwerkstatt
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 29. Juni 2026, 17 Uhr