So erhalten Studierende in Bremen ein Begrüßungsgeld von 150 Euro
Wer fürs Studium oder die Ausbildung nach Bremen zieht, bekommt ein sogenanntes Begrüßungsgeld. Wir erklären, was ihr dafür tun müsst.
Viele junge Menschen wechseln fürs Studium oder eine Ausbildung ihren Wohnort. Die, die dafür nach Bremen ziehen, können sich freuen: Das Land Bremen schenkt neuen Bremern und Bremerinnen 150 Euro. Das Begrüßungsgeld gibt es schon seit 2008 und für Azubis seit 2017. Knapp 2.000 Studierende haben das Geld im vergangenen Jahr in Anspruch genommen.
Wie kommen Studierende und Auszubildende an das Geld?
Das Begrüßungsgeld landet nicht einfach so auf dem Konto – dafür braucht es einen Antrag. Das Formular dafür ist auf der Website der Universität Bremen zu finden.
Bei Auszubildenden ist es ähnlich, für das Begrüßungsgeld muss hier allerdings ein Antrag per Post beim Service-Center der Universität Bremen gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein?
Für Studierende gilt: Um das Geld zu bekommen, muss man einer Hochschule in der Freien Hansestadt Bremen oder in Bremerhaven immatrikuliert sein. Sie müssen sich außerdem vorher ummelden und den Erstwohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegen und diesen auch für mindestens zwölf Monate behalten.
Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?
Neben den klassischen Angaben wie Adresse und Mailadresse müssen sie eine Immatrikulationsbescheinigung oder euren Ausbildungsvertrag vorlegen. Verlangt wird auch eine Kopie eures Ausweises oder vom Reisepass.
Können auch ausländische Studierende das Geld beantragen?
Ja. Allerdings müssen diese anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass sie nach der Wohnungsanmeldung für mindestens zwölf Monate in Deutschland bleiben dürfen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Next, 12. November, 8:50 Uhr