Ex-Chef von Bremer Moscheeverein droht jahrelange Haft
Im ersten Prozess gegen mutmaßliche Hisbollah-Mitglieder werden die Urteile erwartet. Einer der Angeklagten ist der ehemalige Vorsitzende der Bremer al-Mustafa-Gemeinschaft.
Das Oberlandesgericht Hamburg spricht am Freitag voraussichtlich das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Bremer al-Mustafa-Gemeinschaft. Der 56-Jährige soll Mitglied der Hisbollah sein, die von der Generalbundesanwaltschaft als Terrororganisation eingestuft wird. Die Anklage wirft ihm vor, die Al-Mustafa Gemeinde nach den Interessen der "Hisbollah" ausgerichtet zu haben.
Neben dem 56-Jährigen ist ein weiterer Mann angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat beantragt, den 50 Jahre alten Libanesen zu fünfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Für den 56 Jahre alten Deutsch-Libanesen fordert sie drei Jahre Gefängnis. Die Verteidiger haben auf Freispruch plädiert.
Erster Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Hisbollah
Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht entscheiden muss, ob es sich bei der Hisbollah tatsächlich um eine Terrororganisation handelt. Für die schiitisch-islamistische Hisbollah ("Partei Gottes") gilt seit April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland.
Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmäßig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige soll als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig gewesen sein. Ab 2009 war er den Angaben zufolge als Mitglied und später Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 28. uni 2024, 12 Uhr