Fragen & Antworten
Aulepp-Abstimmung in der Bürgerschaft: Was Sie darüber wissen müssen
Voraussichtlich am 12. August findet auf CDU-Antrag das Misstrauensvotum gegen die Bildungssenatorin statt. Doch: Wie funktioniert ein solches Votum? Und was wird es bewirken?
Genießt Sascha Aulepp noch das Vertrauen ihrer Koalitionspartner und den Rückhalt des Senats? Zumindest die Bremer CDU-Fraktion hegt daran Zweifel. Sie hat einen Misstrauensantrag gegen Bremens Bildungssenatorin gestellt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Imhoff begründet den Schritt mit Aulepps "unzureichender und intransparenter Führung der Bildungsbehörde".
Aulepp, so der Vorwurf, habe es versäumt, für ausreichend viele Kita-Plätze in Bremen zu sorgen. Auch habe sie nur fünf Wochen nach Verabschiedung des laufenden Haushalts eine Haushaltssperre verhängt. Die Bremische Bürgerschaft wird am 12. August um 10 Uhr in einer Sondersitzung über den Misstrauensantrag gegen Aulepp abstimmen. Das sollten Sie dazu wissen:
Mit welchem Recht führt die CDU-Fraktion ein Misstrauensvotum gegen Senatorin Aulepp herbei?
Das Recht dazu ist in der Bremer Landesverfassung verankert, in Artikel 110. Dort steht: "Der Senat oder ein Mitglied des Senats hat zurückzutreten, wenn die Bürgerschaft ihm durch ausdrücklichen Beschluss ihr Vertrauen entzieht."
Der Antrag auf eine derartige Abstimmung (das Misstrauensvotum) muss von mindestens einem Viertel der Bürgerschaftsmitlgieder gestellt werden. Die CDU-Fraktion hat 24 von 87 Sitzen in der Bremischen Bürgerschaft – also mehr als ein Viertel. Damit ist sie ohne die Hilfe anderer Fraktionen dazu berechtigt, die Vertrauensfrage zu stellen.
In welchem Fall hätte das Misstrauensvotum Erfolg, und was würde dann geschehen?
Das Votum gilt dann als erfolgreich, wenn die Abstimmung im Sinne derer verläuft, die sie beantragt haben – sprich: Wenn sich die Mehrheit im Parlament dafür ausspricht, Sascha Aulepp das Vertrauen zu entziehen. Aulepp müsste dann zurücktreten, beziehungsweise so lange kommissarisch im Amt bleiben, bis die Bürgerschaft einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt hat. Auch das ist unter Paragraph 110 in der Bremer Landesverfassung geregelt.
Wie wahrscheinlich ist, dass sich die CDU durchsetzt und die Bürgerschaft Aulepp das Vertrauen entzieht?
Das gilt als sehr unwahrscheinlich. Zwar haben FDP und Bündnis Deutschland bereits erklärt, dass sie den Misstrauensantrag der CDU unterstützen werden. Doch selbst, wenn alle Oppositionellen in der Bremischen Bürgerschaft für den Antrag der CDU votieren, kommen sie nur auf 39 von 87 Stimmen. Sie hätten nur dann eine Chance, wenn sich Teile der Regierungsfraktionen anschlössen, also der SPD, der Grünen und der Linken.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geschieht", sagt dazu der Bremer Politikwissenschaftler Andreas Klee. Tatsächlich haben die Fraktionsspitzen der Regierungsparteien in ersten Stellungnahmen bereits ihre Loyalität gegenüber Aulepp bekundet.
Ein Misstrauensvotum ist ein seltener Vorgang in den deutschen Parlamenten. Was steckt dahinter?
CDU-Fraktionschef Frank Imhoff begründet den Antrag der CDU unter anderem damit, dass "das Ressort Kinder und Bildung schon an den Pflichtaufgaben scheitert."
So sei untragbar, dass 1.300 Kinder in Bremen keinen Kitaplatz erhielten, weil das Personal fehle. Außerdem sei das Jahresbudget für die Energiekosten bereits heute, nach sechs Monaten, aufgebraucht. Zudem liefere das Bildungsressort die Vorlagen für die Bildungsdeputation zu spät und erschwere den Deputierten auf diese Weise die Vorbereitung auf ihre Sitzungen. Die politische Verantwortung für all dies trage Sascha Aulepp.
Ganz anders beurteilt Politikwissenschaftler Andreas Klee den Misstrauensantrag der CDU gegen Aulepp. Klee sagt: "Das kann man politisch abtun als öffentlichkeitswirksamen Move der Opposition." Er glaubt, dass der Vorstoß der Union vor allem dem Sommerloch geschuldet sei.
Angenommen Sascha Aulepp übersteht das Misstrauensvotum. Wird sie gestärkt oder geschwächt daraus hervorgehen?
Letztlich kann man darüber nur spekulieren. Politikwissenschaftler Andreas Klee glaubt, dass die Senatorin weder gestärkt noch geschwächt aus dem Votum hervorgehen wird: "Frau Aulepp hat ohnehin eine schwache Position in der öffentlichen Wahrnehmung, steht dauerhaft in der Kritik. Ihr Ruf ist bereits ruiniert." Daran werde sich durch das Misstrauensvotum weder in positiver noch in negativer Hinsicht etwas ändern.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 29. Juli 2024, 19.30 Uhr