Bremer Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Ausbildungsfonds ab
Bremer Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Ausbildungsfonds ab
Das Gericht hält die angegriffenen Bescheide für rechtmäßig. Airbus, Frosta, Mercedes und die Handelskammer hatten unter anderem gegen die Abgabe geklagt.
Mit dem 2025 eingeführten Fonds will Bremen für mehr Ausbildungsplätze sorgen. Prinzipiell müssen alle Betriebe einzahlen. Wer ausbildet, bekommt für jeden Platz Geld zurück.
Insgesamt haben mehr als 440 Bremer Unternehmen gegen die Abgabe geklagt. Sie halten diese für verfassungswidrig. Das Gericht hat acht der Klagen ausgewählt und an ihnen die Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfonds geprüft. Demnach seien die Klagen der Unternehmen gegen den Ausbildungsfonds unbegründet. Denn das Gericht hält das Gesetz für verfassungsgemäß. Die Entscheidung in diesen Fällen ist wegweisend für die weiteren Klagen.
Unternehmen können das Urteil anfechten
Die Unternehmen können das Urteil anfechten. Das Gericht ließ dabei eine sogenannte Sprungrevision zu – das heißt, die Unternehmen können jetzt direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Laut Arbeitsressort ist dafür allerdings die Zustimmung beider Seiten erforderlich. Fehlt diese, müsste der Weg über die nächste Instanz gegangen werden.
Für Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) setzt sich mit dem Urteil "eine klare Linie der Rechtsprechung fort". Auch die Umsetzung der Ausbildungsplatzabgabe sei laut Gericht nicht zu beanstanden.
Das sagt Senatorin Claudia Schilling zum Urteil
Durch die Abgabe an den Ausbildungsfonds würden Bremer Unternehmen ungleich behandelt – etwa im Gegensatz zu Unternehmen aus Niedersachsen, sagt hingegen der Hauptgeschäftsführer der Bremer Handelskammer, Matthias Fonger. Unter anderem deshalb hält es Fonger auch nach der Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts für notwendig, die Abgabe weiter anzufechten.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 2. Juli 2026, 16 Uhr