Fragen & Antworten
FAQ: Was Bremerinnen und Bremer zur Bundestagswahl wissen sollten
Am 26. September ist Bundestagswahl, auch für die Wählerinnen und Wähler aus Bremen und Bremerhaven. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl.
Übersicht
- Aktives Wahlrecht/Wahlberechtigte: Wer darf bei der Bundestagswahl 2021 wählen?.
- Bezahlung: Wie viel Geld bekomme ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?.
- Briefwahl-Antrag: Wie beantrage ich Briefwahl in Bremen und Bremerhaven?.
- Briefwahl-Frist: Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen angefordert haben?.
- Briefwahl: Wie gebe ich meine Stimme per Briefwahl ab?.
- Corona-Maßnahmen: Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten bei der Wahl?.
- Ergebnis: Wann steht das Wahlergebnis fest?.
- Kandidatinnen und Kandidaten, Direktkandidatinnen und -kandidaten: Wer steht bei der Bundestagswahl 2021 in Bremen und Bremerhaven zur Wahl?.
- Menschen mit Behinderungen: Dürfen auch Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl wählen?.
- Öffnungszeiten der Wahllokale: Wann kann ich wählen?.
- Parteien, Landeslisten: Wer steht bei der Bundestagswahl 2021 in Bremen und Bremerhaven zur Wahl?.
- Passives Wahlrecht: Wer kann bei der Bundestagswahl gewählt werden?.
- Personalausweis/Reisepass: Was muss ich zur Wahl mitbringen?.
- Wahlassistenz: Dürfen sich Menschen mit Behinderung bei der Wahl assistieren lassen?.
- Wahlausschluss: Wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?.
- Wahlbenachrichtigung: Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?.
- Keine Wahlbenachrichtigung: Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?.
- Wahlberechtigte: Wie viele Wahlberechtigte gibt es im Land Bremen?.
- Wahlhelfer: Wie kann ich bei der Wahl mithelfen?.
- Wahlkabine: Welche Regeln muss ich in der Wahlkabine beachten?.
- Wahlkreise: Aufteilung über beide Stadtgrenzen hinweg.
- Wahllokal: Woher weiß ich, in welchem Wahllokal ich wählen muss?.
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Aktives Wahlrecht/Wahlberechtigte: Wer darf bei der Bundestagswahl 2021 wählen?
Bei der Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, am Wahltag, 26. September 2021, mindestens 18 Jahre alt ist, seit wenigstens drei Monaten in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bei der Bundestagswahl ist das Wahlalter also ein anderes als bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft: Bei den Bürgerschaftswahlen dürfen Menschen bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen.
Bezahlung: Wie viel Geld bekomme ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?
Das Engagement als "Wahlheldin oder Wahlheld", wie das Wahlamt die Hilfskräfte nennt, ist ehrenamtlich. Es gibt allerdings ein "Erfrischungsgeld". Es beträgt 70 Euro für die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher, 65 Euro für die Schriftführerin oder den Schriftführer und 60 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes.
Briefwahl-Antrag: Wie beantrage ich Briefwahl in Bremen und Bremerhaven?
Wer in Bremen und Bremerhaven bei der Bundestagswahl wählen will, kann dies auch vor dem Wahltag am 26. September 2021 per Briefwahl tun. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie rechnet das Statistische Landesamt damit, dass etwa zwei Drittel der Wahlberechtigten in Bremen und Bremerhaven auf diese Weise ihre Stimme abgeben werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen Wahlberechtigte beantragen. Das kann schriftlich passieren per Brief, Mail, Fax. Den Antrag kann man formlos stellen, zwingend sind jedoch folgende Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Versandadresse geschickt werden, dann ist diese im Antrag anzugeben. Wer Briefwahl beantragen will, muss nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigung in der Post ist, das geht schon vorher.
Man kann aber auch auf der Wahlbenachrichtigung einen Antrag stellen. Oder dieses Online-Formular für Bremen dafür nutzen. Für Bremerhaven ist dieses Online-Formular nutzbar. Schließlich befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code, der ebenfalls zum Online-Antrag für Briefwahlunterlagen führt.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bremen richten ihren Antrag per Post an das Statistische Landesamt Bremen, Wahlamt, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, per Fax an 0421-3612278 oder per E-Mail an briefwahl@statistik.bremen.de. Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlamt abgeholt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner Bremerhavens richten ihren Antrag per Post an den Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven, per Fax an 0471-5902654 oder per E-Mail an briefwahl@magistrat.bremerhaven.de. Hier kann man die Briefwahlunterlagen persönlich abholen: Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5 und im ehemaligen Bürgerbüro Mitte, Hanse-Carré.
Briefwahl-Frist: Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen angefordert haben?
Das ist bis spätestens Freitag vor der Wahl, 24. September 2021, um 18 Uhr möglich. Wer danach noch einen Antrag auf Briefwahl stellen will, muss nachweisen, dass ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, zum Beispiel, wenn man unerwartet krank geworden ist. Für diese Ausnahmefälle endet die Frist am Wahltag um 15 Uhr.
Briefwahl: Wie gebe ich meine Stimme per Briefwahl ab?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, einem Briefumschlag und einem Merkblatt. In den zwei Spalten auf dem Stimmzettel – eine für die Erst- und eine für die Zweitstimme – kann man maximal je ein Kreuz machen. Danach kommt der Stimmzettel in den mitgeschickten blauen Umschlag und wird gut zugeklebt. Auf dem mitgeschickten Wahlschein müssen Briefwählerinnen und -wähler Ort und Datum eintragen und das Papier unterschreiben. Der Wahlschein und der blaue, verschlossene Umschlag kommen am Schluss in den roten Wahlbriefumschlag. Wenn dieser gut verschlossen ist, kann er in die Post gegeben und zurück zum Wahlamt geschickt werden.
Der Brief muss bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Dafür, dass er rechtzeitig ankommt, müssen Briefwählerinnen und -wähler selbst Sorge tragen.
Corona-Maßnahmen: Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten bei der Wahl?
Die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) findet weder bei der Kommunalwahl in Niedersachsen noch bei der Bundestagswahl Anwendung. Die Wählerinnen und Wähler im Land Bremen bekommen mit ihrer Wahlbenachrichtigung ein Merkblatt geschickt, auf dem alle Corona-Schutzmaßnahmen für die Bundestagswahl aufgeführt werden.
Ich darf das Wahllokal grundsätzlich nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske betreten. Auch die Wahlhelferinnen und -helfer tragen eine Maske.
Die Wahllokale sind so hergerichtet, dass dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Wählerinnen und Wähler müssen mit Wartezeiten rechnen. Einige altbekannte Wahllokale im Land Bremen stehen dieses Mal nicht zur Verfügung, weil sie sich nicht coronakonform hätten herrichten lassen. Dafür gibt es neue Standorte. Ich sollte daher unbedingt meine Wahlbenachrichtigung lesen. Oben rechts steht, wo sich mein Wahlllokal befindet.
Alle Wahllokale sind mit Spuckschutzwänden ausgestattet. Zum Desinfizieren der Hände stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ich soll, wenn möglich, aus hygienischen Gründen meinen eigenen Stift mitbringen, allerdings keinen Bleistift.
Ergebnis: Wann steht das Wahlergebnis fest?
Sofort nach Schließung der Wahllokale, also um 18 Uhr des Wahltags (26. September), beginnt die Auszählung der Stimmen. Im späteren Verlauf des Abends gibt der Bundeswahlleiter das vorläufige Ergebnis bekannt.
Am Montag, 27. September, gibt der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis bekannt. Dazu gehören auch die Verteilung der Sitze auf die Parteien, gegliedert nach Ländern, sowie die im Wahlgebiet gewählten Bewerber.
Spätestens am 30. Tag nach der Wahl, also am 26. Oktober, erwerben die gewählten Bewerber die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages. Der 26. November markiert den letzten Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Bundestages.
Weitere Informationen dazu stehen auf der Website des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/termine.html)
Kandidatinnen, Kandidaten, Direktkandidatinnen und -kandidaten: Wer steht bei der Bundestagswahl 2021 in Bremen und Bremerhaven zur Wahl?
Über Direktmandate (Erststimme) stellen sich im Wahlkreis 54 – Bremen I zur Wahl: Sarah Ryglewski (SPD), Thomas Röwekamp (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Cindi Tuncel (Linke), Volker Redder (FDP), Heiner Löhmann (AfD).
Im Wahlkreis 55 – Bremen II – Bremerhaven kandidieren: Uwe Schmidt (SPD), Wiebke Winter (CDU), Michael Labetzke (Grüne), Doris Achelwilm (Linke), Gökhan Akkamis (FDP), Thomas Jürgewitz (AfD).
Außerdem haben auch mehrere kleine Parteien Direktkandidatinnen und -kandidaten aufgestellt.
Menschen mit Behinderungen: Dürfen auch Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl wählen?
Ja, sofern sie volljährig sind. In Deutschland gibt es seit Juli 2019 ein Inklusives Wahlrecht für alle Menschen, auch für solche, die der ständigen Betreuung bedürfen.
Bei der Bundestagswahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen auch eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke abgeschnitten.
Wer beim Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen registriert ist, bekommt eine Stimmzettelschablone zugeschickt. Bremens Wahllokale werden außerdem mit Stimmzettelschablonen ausgestattet.
Öffnungszeiten der Wahllokale: Wann kann ich wählen?
Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 26. September 2021, statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer zu dieser Zeit nicht wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, die Stimme vorher per Briefwahl abzugeben.
Parteien, Landeslisten: Wer steht bei der Bundestagswahl 2021 in Bremen und Bremerhaven zur Wahl?
18 Parteien wurden im Land Bremen über Landeslisten (Zweitstimme) zur Bundestagswahl zugelassen. Das sind in der Reihenfolge des Stimmzettels SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE, FDP, Die PARTEI, V-Partei³, MENSCHLICHE WELT, NPD, MLPD, die Basis, ÖDP, Die Humanisten, Tierschutzpartei, Team Todenhöfer und Volt, hinzu kamen durch Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 5. August die AfD und die Freien Wähler.
Passives Wahlrecht: Wer kann bei der Bundestagswahl gewählt werden?
Wer am Wahltag, 26. September 2021, 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann zur Bundestagsabgeordneten oder zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden.
Personalausweis/Reisepass: Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Ich muss einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis zur Wahl mitbringen. Außerdem werde ich gebeten, meine Wahlbenachrichtigung vorzuzeigen. Wenn ich sie dabei habe, geht es im Wahllokal ein bisschen schneller. Sie ist aber nicht verpflichtend abzugeben.
Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen muss ich außerdem entweder eine medizinische Maske beim Betreten des Wahllokals tragen oder eine FFP2-Maske, sofern ich nicht von der Maskenpflicht befreit bin und kein entsprechendes Attest vorzeigen kann.
Ich werde außerdem wegen Corona und der Hygienemaßnahmen gebeten, einen eigenen Stift zur Wahl mitzubringen. Es darf nur kein Bleistift sein.
Wahlassistenz: Dürfen sich Menschen mit Behinderung bei der Wahl assistieren lassen?
Ja. Wenn ich nicht lesen oder aufgrund einer Behinderung meine Stimme nicht abgeben kann, darf ich eine Assistenzkraft in die Wahlkabine mitnehmen. Allerdings muss von mir die Entscheidung ausgehen, wo das Kreuz gesetzt wird.
Wenn die Entscheidung, wo das Kreuz gesetzt wird, nicht vom Wahlberechtigten ausgeht oder sie durch eine missbräuchliche Einflussnahme erfolgt, ist der Tatbestand der Wahlfälschung erfüllt. Wahlfälschung ist strafbar.
Statt mit einer Assistenz im Wahllokal kann ich aber auch per Briefwahl wählen und mir, wenn nötig, dabei assistieren lassen.
Wahlausschluss: Wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?
Ich kann in der Folge einer strafrechtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Bei bestimmten Straftaten, etwa einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten aufgrund einer Wahlfälschung, kann mir das Gericht das Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre aberkennen.
Wahlbenachrichtigung: Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
In den kommenden Tagen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen läuft von Donnerstag,19., bis Donnerstag, 26. August.
Keine Wahlbenachrichtigung: Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?
Sollte ich bis Freitag, 27. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melde ich mich beim nächsten Wahlamt. Das Wahlamt hat in der Stadt Bremen die Telefonnummer 0421 361 88 888, in Bremerhaven kann man sich unter 0471 590 4040 melden.
Das Wahlamt klärt dann, ob ich korrekt im Wählerverzeichnis geführt werde und übermittelt mir die Adresse meines Wahllokals für den 26. September. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Wahllokal den Abgleich mit der Liste des Wählerverzeichnisses. Kann man sie nicht vorlegen, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Wahlberechtigte: Wie viele Wahlberechtigte gibt es im Land Bremen?
459.235. Davon sind 220.444 männlich und 238.791 weiblich. 22.042 Erstwählerinnen und Erstwähler dürfen bei der Bundestagswahl im Land Bremen wählen.
Wahlhelfer: Wie kann ich bei der Wahl mithelfen?
Theoretisch kann ich als "Wahlheld" oder "Wahlheldin" bei der Auszählung der Stimmen aus der Briefwahl und im Wahllokal helfen. Dazu muss ich mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsches Staatsangehörigkeit verfügen. Meine Hauptwohnung muss mindestens seit drei Monaten in Deutschland sein. Ich darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Anders als bei vorherigen Wahlen, ist es inzwischen (bis zum 17. August) aber sowohl Bremen als auch Bremerhaven geglückt, genügend Helferinnen und Helfer für die Bundestagswahl zu finden. Ich kann mich daher nur noch als Reservist eintragen lassen.
Dazu sollte ich mich beim Landeswahlleiter melden. Das geht telefonisch unter der Rufnummer 0421 361 888 98 und per Email unter der Adresse: wahlhelfer@statistik.bremen.de.
In Bremerhaven kann ich mich schriftlich, persönlich oder online beim Ordnungsamt für die Wahlhelfer-Reserve bewerben. Die Email-Adresse lautet: wahlamt@magistrat.bremerhaven.de.
Wahlkabine: Welche Regeln muss ich in der Wahlkabine beachten?
Wenn ich den Stimmzettel ausgefüllt habe, falte ich ihn so, dass man nicht sieht, wen ich gewählt habe. Dann verlasse ich die Kabine umgehend. Ich darf mich dort nur so lange aufhalten, wie nötig. Außerdem darf ich in der Wahlkabine weder filmen noch fotografieren.
Wahlkreise: Aufteilung über beide Stadtgrenzen hinweg
Der Zuschnitt der Wahlkreise für das Land Bremen führt dazu, dass in Bremerhaven je nach Stadtviertel unterschiedliche Kandidaten antreten. Das Land Bremen hat zwei Wahlkreise: Der Wahlkreis 54 umfasst gut die Hälfte der Stadt Bremen. Und Wahlkreis 55 den Bremer Westen (konkret: Blockland, Blumenthal, Burglesum, Findorff, Gröpelingen, Häfen, Seehausen, Strom, Vegesack, Walle, Woltmershausen) die Stadt Bremerhaven – allerdings ohne das Überseehafengebiet. Das gehört zum Wahlkreis 54. Das führt dann dazu, dass jemand in Findorff den gleichen Wahlzettel hat und gleiche Wahlplakate sieht wie jemand in Bremerhaven, obwohl rund 60 Kilometer dazwischen liegen, wohingegen sich die Kandidaten im benachbarten Schwachhausen unterscheiden.
Wahllokal: Woher weiß ich, in welchem Wahllokal ich wählen muss?
Wahlberechtigte erhalten einige Wochen vor der Bundestagswahl mit der Post ihre Wahlbenachrichtigung. Darauf ist das jeweilige Wahllokal mit Adresse angegeben. Dort ist auch vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
Das trifft nach Angaben des Landeswahlleiters auf 97 Prozent der Wahllokale im Land Bremen zu. Sollte ich auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sein, doch das für mich vorgesehene Wahllokal ist nicht barrierefrei, so sollte ich mich schnellstmöglich beim Wahlamt melden. Das Wahlamt hat in der Stadt Bremen die Telefonnummer 0421 361 88 888, in Bremerhaven hat es die Nummer 0471 590 2113. Alternativ dazu kann ich per Briefwahl meine Stimme abgeben.
Damit die Wahlberechtigten am Wahlsonntag auch wirklich den richtigen Weg zum Wahllokal einschlagen, bietet das Wahlamt Bremen den "Wahllokalfinder" an. Wenn ich mir nicht ganz sicher bin, wo sich mein Wahllokal befindet, kann diesen Online-Service nutzen. Dazu muss ich lediglich meine Wohnanschrift in ein Eingabefeld eingeben. Der Wahllokalfinder zeigt mir dann die Adresse des Wahllokals an. Darüber hinaus kann ich mir auch die Route für den Fußweg und für die Autofahrt zum Wahllokal anzeigen lassen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 17. August, 19.30 Uhr