Landeskartellamt: Preiserhöhung der Bremer SWB war rechtens

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Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation des Heizkraftwerk 3 Stuttgart-Gaisburg des Energiekonzerns EnBW zu sehen.

Landeskartellamt: Bremer SWB darf Preise für Fernwärme anheben

Bei Fernwärmenetzen fehlt in der Regel der Wettbewerb. Bild: dpa | Marijan Murat
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Die SWB hatte vor gut einem Jahr damit begonnen, die bisherigen Verträge zu kündigen und den Kunden neue, teurere Verträge anzubieten. Das Kartellamt hat das nun überprüft.

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Die SWB hatte die Fernwärmepreise seit dem vergangenen Frühjahr deutlich angehoben – manche Haushalte müssen seitdem etwa mehrere hundert Euro pro Jahr mehr zahlen. Der Versorger begründete den Anstieg unter anderem mit höheren Kosten bei der Wärmeerzeugung.

Das Kartellamt sagt nun, dass diese Erhöhung zulässig war. Die Behörde hatte die Fernwärmepreise überprüft – unter anderem wegen des fehlenden Wettbewerbs am Markt. Denn im Gegensatz zu Strom und Gas ist ein Fernwärmenetz in sich geschlossen, jedes Netz hat nur einen Betreiber. Das bedeutet: Kunden können den Anbieter nicht einfach wechseln.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 3. Juli 2026, 21 Uhr