Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt Anklage im Fall Lorenz A.
Fall Lorenz A.: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten
Fast sieben Monate ist es her, dass der 21-Jährige durch Polizei-Schüsse starb. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den beschuldigten Polizisten erhoben.
Dem 27-jährigen Polizisten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Eine vorsätzliche Tötung kann ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden. Er habe geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
Demnach ging der Beamte davon aus, mit einem Messer angegriffen zu werden. Tatsächlich habe aber zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrlage mehr bestanden. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Irrtum, der vermeidbar gewesen wäre. Der Angeschuldigte hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich vor der Polizei fliehen wollte.
Der 21-Jährige Lorenz A. starb Ostersonntag laut Obduktionsergebnis durch drei Kugeln, die ihn in den Rücken trafen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er Reizgas in Richtung von Polizisten versprüht haben und dann "an ihnen vorbei" gelaufen sein. Zudem wurde bei ihm ein Messer sichergestellt.
Fünf Jahre Haft oder Geldstrafe möglich
Fahrlässige Tötung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Das Landgericht Oldenburg muss nun über den Prozessbeginn entscheiden.
Die Eltern des Getöteten wollen sich als Nebenkläger dafür einsetzen, dass das Gericht den Prozess wegen des Vorwurfs des Totschlags eröffnet – und nicht wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht sei nicht an die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft gebunden, teilten die Anwälte der Eltern mit. Außerdem müssten wichtige Ermittlungsmaßnahmen nachgeholt werden. Schon zuvor war Kritik laut geworden, es seien nicht alle am damaligen Einsatz beteiligten Polizisten als Zeugen vernommen worden.
Auch die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unzufrieden. Es brauche eine unabhängige Untersuchung sämtlicher Beweise und Umstände. Nötig seien Ermittlungsstellen, die außerhalb der Polizei- und Justizstrukturen arbeiten.
Innenministerin: "Ermittlungsbehörden arbeiten rechtskonform"
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bewertet die Anklage dagegen als Beleg für ein ordnungsgemäßes System. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeige aus ihrer Sicht deutlich, dass der Rechtsstaat funktioniere, sagte die SPD-Politikerin. "Die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen arbeiten unabhängig, unvoreingenommen und rechtskonform", so Behrens.
Der Fall Lorenz A. bewegt die Region seit mehr als einem halben Jahr und hat auch bundesweit Forderungen nach lückenloser Aufklärung ausgelöst. Weil der Getötete schwarz ist, kritisierten zahlreiche Menschen mutmaßliche Polizeigewalt sowie strukturellen Rassismus.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 5. November 2025, 11 Uhr