Werder-Fan siegt vor Gericht: Datenspeicherung ist verfassungswidrig

Polizeikräfte laufen behelmt vor dem Weser-Stadion entlang.
Behelmte Polizeikräfte marschieren vor dem Bremer Weser-Stadion auf. Bild: Imago | Nordphoto

Ein Werder-Fan konnte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Erfolg erzielen. Gemeinsam mit weiteren Personen hatte er gegen bestimmte Befugnisse des BKA geklagt.

Die Richter haben geurteilt, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung in Teilen verfassungswidrig sind. Betroffene Personen würden teils in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Teil dieser BKA-Datenspeicherung ist die Erfassung personenbezogener Informationen in der Datenbank "Gewalttäter Sport". Darin werden Personen aufgenommen, die insbesondere im Rahmen von Fußballspielen, aber auch anderen Sportveranstaltungen durch Gewalt- oder Straftaten aufgefallen sind – oder als potenzielle Gewalttäter eingeschätzt werden. Die Datenbank wird vom BKA geführt, Zugriff darauf haben aber auch einzelne Polizeidienststellen.

Werder-Fan gehörte zu den Beschwerdeführern

Zu den fünf Beschwerdeführern in diesem Fall zählten Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist sowie organisierte Fußball-Fans. Darunter ein Anhänger des SV Werder Bremen, dessen Daten 2010 in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeichert worden waren, als er sich in einem Fanbus des SVW befunden hatte.

Als der Mann Monate später zu einem Europapokalspiel bei Twente Enschede reisen wollte, verweigerte ihm die Bundespolizei an der niederländischen Grenze die Ausreise, weil sein Name in der besagten Datei auftauchte. Der Fan klagte – und bekam vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht.

Die BKA-Datenbanken sind unrechtmäßig und müssen sofort eingestellt werden. Diese umfangreiche Datensammlung ist nicht datenschutzkonform, mit dem heutigen Urteil erwiesen rechtswidrig und dringt tief in die Privatsphäre von Fußballfans ein.

Linda Röttig, Vorstand im Dachverband der Fanhilfen

Der Werder-Fan ist Mitglied der Grün-Weißen Hilfe. Dabei handelt es sich um einen Verein, welcher "der Förderung, dem Schutz und der Durchsetzung der Rechte und Freiheiten von Fans des SV Werder Bremen, die im Zusammenhang mit ihrem Fan-Dasein in juristische Konflikte geraten sind und daher Hilfe benötigen", dient. Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert die langfristige Speicherung von personenbezogenen Daten im Fußballkontext. Aus Sicht des Vereins würden außerdem auch "Bagatelldelikte" zu einer Aufnahme in die Datei führen: Beispielsweise Schmierereien oder das Anbringen von Stickern.

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 1. Oktober 2024, 19:30 Uhr