Bremerhaven benötigt dritten Nachtragshaushalt des Jahres
Die Bremerhavener Stadtverordneten entscheiden in einer Sondersitzung über einen weiteren Nachtragshaushalt. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Auch Bremerhaven braucht nun wegen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen weiteren Nachtragshaushalt, den dritten für das Jahr 2023. Am 15. Dezember wird die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung darüber entscheiden. Laut dem Bundesverfassungsgericht müssen Gelder aus Krediten, die aufgrund einer Notlage aufgenommen wurden, im selben Jahr ausgegeben werden.
Aus den Krediten dürfen keine Rücklagen gebildet werden. Das gilt für den Bundeshaushalt, aber auch für die Haushalte von Ländern und Kommunen. Die Stadt Bremerhaven muss deswegen den 2022 gebildeten Bremerhaven-Fonds auflösen. Für Maßnahmen gegen die Corona-Folgen in diesem Jahr müssen demnach neue Notlagen-Kredite aufgenommen werden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 7. Dezember, 16 Uhr