Drohnen-Alarm am Bremer Airport: Polizei geht nicht von Spionage aus

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Warum eine Drohne den Bremer Flughafen zum Stillstand gebracht hat

Bild: Radio Bremen
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Der Flugbetrieb musste am Sonntagabend wegen der Drohnensichtung für gut 40 Minuten eingestellt werden. Vier Maschinen konnten nur mit Verspätung starten, eine andere wurde umgeleitet.

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Der Polizei zufolge hatte ein Zeuge am Abend gemeldet, in der Nähe des Flughafens eine Drohne gesehen zu haben. Nach dem Hinweis entdeckte auch eine Streife kurzzeitig die Drohne. Danach wurde das Fluggerät nicht mehr gesehen.

Wer für den Zwischenfall verantwortlich ist, ist nach Angaben der Ermittler bisher unklar. Indizien dafür, dass es ein Spionageversuch war, sieht die Polizei derzeit aber nicht. Komplett ausschließen wolle man dies allerdings nicht. Nähere Informationen zur Drohne – etwa zur Größe – wollte die Polizei bisher nicht mitteilen.

Ein Flug nach Hamburg umgeleitet, weitere verspätet

Wegen der Störung musste nach Informationen von buten un binnen ein Flug von London nach Bremen nach Hamburg umgeleitet werden. Nach der Entwarnung flog diese Maschine wieder nach Bremen – allerdings ohne die Passagiere. Das Flugzeug startete anschließend verspätet wieder nach London. Dem Flughafen zufolge gab es zudem bei vier weiteren Fliegern Verspätungen zwischen 15 und 40 Minuten. Sie gingen von Bremen nach Wien, Zürich, München und Chisinau (Moldawien).

Ein Sprecher des Flughafens sagte zu buten un binnen, der Vorfall zeige, dass die Sicherheitsmechanismen funktionieren. Wichtig sei, dass der Flugbetrieb schnell eingestellt wurde. Insgesamt hat es dem Sprecher zufolge dieses Jahr etwas mehr als vier Drohnen-Vorfälle am Flughafen gegeben. Die genaue Zahl wolle man nicht nennen.

Drohnen sind Sicherheitsrisiko für Flughäfen

Besonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Sie sind in Airport-Nähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Wenn sie dennoch in diesen Bereich geflogen werden, kann das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden. Möglich sind Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Erst am Freitag war wegen der Sichtung einer Drohne der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER für knapp zwei Stunden gesperrt worden. Zahlreiche Flüge wurden umgeleitet. Zudem hatten zuletzt auch am Flughafen München Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb gestört.

Unter anderem Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte zuletzt gefordert, mehr Sicherheitspersonal zur Bekämpfung von Drohnen einzusetzen. Allerdings müssten dafür zunächst die Zuständigkeiten geklärt werden: Drohnenabwehr ist bislang Sache der Bundeswehr. Und die darf bislang nur sehr eingeschränkt im Inland eingesetzt werden. Dafür müssten also zunächst Gesetze geändert werden.

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 3. November 2025, 6 Uhr