Fragen & Antworten

Hitze in der Wohnung: Was Bremer Mieter dürfen – und was nicht

Audio
Ein Thermometer vor einem Dachfenster zeigt eine Temperatur über 30 Grad an.

Hitze in Bremen: Tipps für Orte, Gesundheit und wohnen

Die derzeitige Hitze heizt gerade Dachgeschosswohnungen auf. Ob die Miete gemindert werden kann, kommt auf den Einzelfall an. Bild: Imago | Herrmann Agenturfotografie
Audio-Ende

Darf ich eine Klimaanlage einbauen, ohne mit dem Vermieter zu sprechen? Ist Mietminderung eine Option? Wir klären, was Mieter und Eigentümer beachten müssen.

buten un binnen bei Google bevorzugen

In der Wohnung ist es heiß – was darf ich als Mieter tun?

Eigenmächtig eine Klimaanlage einbauen sollte man lieber nicht, rät Kornelia Ahlring vom Mieterverein Bremen. "Alles, was in die Bausubstanz eingreift, sollte vorher mit dem Vermieter abgesprochen sein", sagt die Juristin. Dazu gehören auch Rollläden und Jalousien, die von außen angebracht werden. Auch eine Markise müssen Mieter sich vom Vermieter genehmigen lassen, sagt Ahlring.

Eine Frau sitzt in ihrer Wohnung vor einem Ventilator
Auch Ventilatoren können die Hitze durch den Luftzug erträglicher machen. Bild: Imago | Zoonar

Innen ließe sich mittlerweile auch auf vielfältige Art für Verschattung sorgen, zum Beispiel mit sonnenabweisenden Plissées, die man in den Fensterrahmen klemmen kann, anstatt ihn anzubohren. Auch spezielle Thermovorhänge sind im Handel erhältlich. Mobile Kühlgeräte hingegen dürfen Mieter in Betrieb nehmen. "Das können allerdings Stromfresser sein", gibt Ahlring zu bedenken.

Kann man bei großer Hitze die Miete mindern?

Viele Anfragen zum Thema Hitze in der Wohnung hat in diesen Tagen der Mieterschutzbund Bremen bekommen, berichtet Rechtsanwalt Yann Crenn. Ob man wegen Hitze die Miete mindern kann, komme jedoch stark auf den Einzelfall an. "Bei Altbauten können Mieter wegen Hitze selten Mietminderung beanspruchen, denn wer dort wohnt, muss davon ausgehen, dass es keine Dämmung im Gebäude gibt", sagt Crenn. Unter Altbauten fallen demnach alle Gebäude, die vor 1970 errichtet worden sind.

Auch in einer Dachgeschosswohnung werde es für den Mieter schwer, eine Minderung geltend zu machen. Auch dort gilt: Wer eine solche Wohnung mietet, muss damit rechnen, dass die Temperaturen im Sommer höher sein können als im Erdgeschoss oder Souterrain.

  • Der "Miet-Führerschein" bereitet Schüler auf die erste eigene Wohnung vor

    Wenn junge Menschen bei den Eltern ausziehen, steht die erste Wohnungsbesichtigung an. Die Wohnungsgesellschaft Stäwog in Bremerhaven erklärt, was beim Mieten wichtig ist.

Das bestätigt der Landesverband Bremen von Haus & Grund, der die Interessen von Immobilieneigentümern vertritt. Eine Hitzewelle liege außerhalb des Einflussbereichs von Vermietern: "Nach Auffassung von Haus & Grund stellt sommerliche Hitze in Wohnräumen grundsätzlich keinen Mietmangel dar. Dies gilt insbesondere für Dachgeschosswohnungen, bei denen allgemein bekannt ist, dass sie sich in den Sommermonaten stärker aufheizen können", schreibt Geschäftsführer Ingmar Vergau auf Anfrage von buten un binnen.

Entscheidend seien die konkreten Umstände im Einzelfall. "Maßgeblich ist insbesondere, ob die hohen Innentemperaturen auf einen baulichen Mangel zurückzuführen sind oder ob das Gebäude den zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden Anforderungen an den Wärmeschutz entspricht", so Vergau.

Welche Einzelfälle gibt es?

Anders kann es bei Mietern aussehen, die besondere Einschränkungen haben und auf die Wohnung mehr angewiesen sind als andere Menschen, zum Beispiel weil sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. "Wenn man die Miete mindern will, liegt die Nachweispflicht in jedem Fall beim Mieter, das heißt man sollte jeden Tag Fotos von Thermometern in der Wohnung machen, ebenso dokumentieren, dass man alles getan hat, um die Wohnung abzukühlen, wie zum Beispiel nächtliches Lüften, wenn es noch kühler ist", sagt Crenn.

Unter welchen Voraussetzungen kann man die Miete mindern?

Auch hier kommt es wieder auf den konkreten Einzelfall an. Allerdings gelten für Innentemperaturen bestimmte Richtwerte, erklärt Ahlring: "Tagsüber sind das mehr als 26 bis 28 Grad Celsius, nachts mehr als 25 Grad Celsius." Wenn es mal zwei oder drei Tage zu diesen Temperaturen kommt, reicht das aber noch nicht als Minderungsgrund aus: Fünf Tage bis eine Woche müsse es schon anhaltend zu heiß sein, schätzt Ahlring.

"Wenn die Temperaturen dauerhaft über 30 Grad Celsius liegen, ist eine Minderung von bis zu 20 Prozent pro Tag angemessen." Bei extremer und lang anhaltender Hitze sieht sie übrigens auch für Mieter von Dachgeschosswohnungen hier Möglichkeiten. Allerdings müssten dann schon Werte in den hohen 30ern erreicht werden.

Was kann man noch tun?

Als zielführender sehen Mietrechtler es an, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. "Dann kann man abklären, ob es vielleicht möglich ist, Rollos oder Jalousien von außen anzubringen", sagt Yann Crenn. Auch Kornelia Ahlring empfiehlt, mit dem Vermieter zu sprechen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass künftige Sommer voraussichtlich heißer werden. So lasse sich klären, was von Vermieterseite am Gebäude verändert werden kann, um langfristig große Hitze im Innenraum zu vermeiden.

Durch die Folgen des Klimawandels werde der Hitzeschutz von Gebäuden immer wichtiger, schreibt auch Ingmar Vergau von Haus & Grund. Der Verband rät daher Eigentümern, insbesondere auf eine gute Dämmung, Rollläden und Markisen oder auch spezielle Wärmeschutzverglasungen zu achten, wenn sie ein Gebäude modernisieren wollen.

  • So bereitet sich Bremen auf die große Hitze vor

    Das Sommerwetter kann sehr schnell zur Herausforderung werden. Was bedeutet die anstehende Hitzewelle für Bremerinnen und Bremer?

Autorin

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Next, Bremen Next am Morgen, 24. Juni 2026, 08:08 Uhr