Fragen & Antworten
Wer das Laub auf Straßen und Gehwegen im Land Bremen entfernen muss
Wer das Laub auf Straßen und Gehwegen im Land Bremen entfernen muss
Bunte Blätter im Herbst sind schön – bis sie eine glitschige Schicht auf dem Boden bilden. Darum gibt es Regeln, wer wo dafür zuständig ist, sie zu entfernen.
Der Herbst ist in Bremen und Bremerhaven angekommen, und damit auch die ersten Blätter auf den Straßen, Fuß- und Radwegen. Das kann gerade bei feuchtem Wetter schnell zu einer Gefahr werden, wenn eine rutschige Schicht entsteht.
Wer ist dafür zuständig, das Laub zu entfernen?
Auch bei Laub gilt genauso wie bei Schnee und Eis die Verkehrssicherungspflicht – also müssen auch Hausbesitzer und -besitzerinnen sowie Vermieter und Vermieterinnen Herbstlaub von ihren Grundstücken und den anliegenden Gehwegen entfernen, damit sich alle gefahrlos bewegen können. Vermieter können jedoch auch in den Mietverträgen regeln, dass die Mieter für die Entsorgung des Laubs zuständig sind. Die Räumpflicht beginnt an Werktagen um 7 Uhr und endet um 20:30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie um 9 Uhr und endet um 20 Uhr.
Auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen entsorgen in Bremerhaven die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) das Laub. In der Stadt Bremen ist die Bremer Stadtreinigung zuständig.
Wo kann Laub entsorgt werden?
Laub kann entweder über einen Komposthaufen im Garten oder in kleinen Mengen auch über die Biotonne entsorgt werden. Wer größere Mengen hat, kann eine der Recycling-Stationen in Bremen nutzen. Bis zu einen Kubikmeter Laub ist das kostenlos. In Bremerhaven nehmen die Grünschnitt-Annahmestellen "Grauer Wall" und "Bauer" das Laub an.
Aber nicht immer muss Laub entsorgt werden. Die Bremer Stadtreinigung weist darauf hin, dass es im Garten Igeln und anderen kleinen Tieren und Insekten Unterschlupf für den Winter bieten kann. Außerdem diene es als Frostschutz auf Beeten.
Wann dürfen Gartengeräte wie Laubbläser in Bremen zum Einsatz kommen?
Tatsächlich gibt es für gewisse Gartengeräte eine gesetzliche Ruhezeit – und Laubbläser gehören dazu. Sie dürfen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. An Sonntagen und Feiertagen ist ihre Nutzung verboten. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten diese Regeln nicht und das Betriebsverbot zwischen 13 und 15 Uhr entfällt für Geräte und Maschinen, die gewerblich genutzt werden. Für die Teams der Stadtreinigungen gibt es weitere Ausnahmen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann.
Wie viel Laub gibt es jedes Jahr in Bremen?
Allein in der Stadt Bremen gibt es laut der Bremer Stadtreinigung über 70.000 Bäume an Straßen. Das sorgt für mehrere große Müllwagen voll Laub am Tag. Jedes Jahr würden außerdem über 20.000 Tonnen Gartenabfälle abgegeben, der Großteil davon Laub.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag, 15. Oktober 2025, 13.15 Uhr