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Angeklagter belastet Bruder: Prozess um Überfall auf Shisha-Bar endet

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Eine Shisha Bar in der Neustadt in der es zu einer Schießerei kam abgesperrt von der Polizei.

Im Prozess um Überfall auf Bremer Shisha-Bar soll das Urteil fallen

Ende Januar 2025 hat eine Gruppe von Vermummten die Shisha-Bar "1001 Nacht" in der Bremer Neustadt überfallen. Vor Gericht steht ein 20-Jähriger, der laut Anklage an dem Überfall beteiligt gewesen sein soll. Bild: Radio Bremen
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Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft für den 20-Jährigen. Bei dem brutalen Überfall wurden zwei Menschen verletzt. Es fielen auch Schüsse.

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Die Anklage wirft dem Mann unter anderem versuchten Totschlag vor. Am Dienstagnachmittag soll das Urteil fallen.

Worum geht's in dem Prozess?

Ende Januar 2025 hat eine Gruppe von Vermummten die Shisha-Bar "1001 Nacht" in der Bremer Neustadt überfallen. Die Angreifer setzten unter anderem Schlagstöcke ein. Es fielen fünf Schüsse, durch die zwei Personen verletzt wurden. Vor Gericht steht ein 20-Jähriger, der laut Anklage an dem Überfall beteiligt gewesen sein soll. Er bestreitet die Tat und belastet seinen Bruder, der seit einigen Monaten untergetaucht ist. Er selbst will während der Tat zu Hause gewesen sein.

Darüber hinaus wurde eine gefährliche Körperverletzung in Bassum im April 2024 mitverhandelt. Der Angeklagte gestand, daran beteiligt gewesen zu sein. In diesem Punkt sind sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig.

Was sind die strittigen Punkte?

Zentral ist die Frage, ob der Angeklagte wirklich an dem Überfall beteiligt war. Da die Angreifer alle vermummt waren, konnten die Zeugen niemanden direkt identifizieren, das räumte auch die Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer ein.

Allerdings hat die Polizei in unmittelbarer Nähe eine Mütze und ein Pfefferspray gefunden, an denen Techniker der Polizei die DNA des Angeklagten gefunden haben. Der Angeklagte bestätigte, dass es sich dabei um seine Mütze handelte. Allerdings habe er seinem großen Bruder die Mütze und ein Pfefferspray auf Anweisung vor der Tatzeit an der Haltestelle am Leibnizplatz übergeben – und sei dann wieder nach Hause gefahren. Der Angeklagte betonte, dass er aus einer patriarchal geprägten Familie stamme, in der der ältere Bruder das Sagen habe. Deshalb habe er dessen Anweisungen nicht hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hält diese Aussage für unglaubwürdig.

Sollte das Gericht es als erwiesen ansehen, dass der Angeklagte am Überfall beteiligt gewesen ist, muss geklärt werden, ob ihm der versuchte Totschlag auch zur Last gelegt werden kann. Fraglich ist, ob das gelingt, wenn man nicht nachweisen kann, dass er selbst auf jemanden geschossen oder jemandem auf den Kopf geschlagen hat. Dies wäre möglich, wenn es einen gemeinsamen Tatplan gegeben hätte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Schusswaffe gesehen haben muss und geht somit von einem gemeinsamen Tatplan aus. Die Verteidigung meldete Zweifel an dieser Sichtweise an.

Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft fordert insgesamt sechs Jahre Haft für den 20-Jährigen – nach Jugendstrafrecht. Das Geständnis der Körperverletzung müsse zwar mildernd berücksichtigt werden, allerdings wiesen die Taten eine erhebliche kriminelle Energie und hohe Brutalität auf, hieß es in der Begründung der Staatsanwaltschaft.

Was sagt die Verteidigung?

Die Verteidigerin sprach in ihrem Schlussplädoyer von einem "Indizienprozess". Da diese Indizien nicht belastbar genug seien, um die Beteiligung ihres Mandanten an dem Überfall zu belegen, forderte sie in diesem Anklagepunkt einen Freispruch. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei eindeutig, aber mit der andauernden Untersuchungshaft zu verrechnen.

Was sind die Hintergründe des Falls?

Nach Aussagen des Angeklagten waren dem Überfall auf die Shisha-Bar mindestens zwei Auseinandersetzungen in der Nähe des Neustadtparks vorausgegangen. Im Dezember 2024 war der Angeklagte mit einer Gruppe junger Männer aneinandergeraten und erlitt eine offene Platzwunde am Kopf. Etwa vier Wochen später sei sein kleiner Bruder mit einem Messer angegriffen worden. Für beide Fälle reichte die Verteidigung entsprechende Arztbriefe als Beweismittel ein. Nach der Auseinandersetzung im Dezember suchte die Polizei in der später angegriffenen Shisha-Bar nach Verdächtigen. Es wurden unter anderem Messer beschlagnahmt. Damals ordnete die Polizei einige der Verdächtigen der Clan-Kriminalität zu.

Im Prozess waren mögliche Bezüge zur organisierten Kriminalität aber bisher kein Thema. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft nahmen darauf Bezug. Der Prozess sollte klären, ob der Angeklagte an dem Überfall beteiligt war, nicht warum es im Detail zu dem Überfall gekommen war. Deshalb ergaben sich aus dem Prozess auch keine Hinweise darauf, dass es einen Zusammenhang zwischen dem jetzt verhandelten Überfall und früheren Schüssen auf die Shisha-Bar gab.

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Angriff auf Bremer Shisha-Bar: Angeklagter belastet seinen Bruder

Bild: Radio Bremen
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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: butenunbinnen.de, Dein Audio-Update, 12. Mai 2026, 10 Uhr