In Bremen festgenommener Syrer wegen Kriegsverbrechen verurteilt

Richter schlägt den Richterhammer zur Urteilsverkündung (Symbolbild)

Mitglied einer Assad-Miliz in Hamburg verurteilt

Bild: Imago | Herrmann Agenturfotografie

Für 10 Jahre soll der Mann in Haft. Er war Anführer einer Miliz, die Zivilisten in Syrien misshandelte und versklavte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bundespolizei hatte den 47-Jährigen Anfang August vergangenen Jahres in Bremen festgenommen. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ihn nun zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Als Anführer der mit Ex-Machthaber Baschar al-Assad verbündeten Shabiha-Miliz habe sich der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 in Damaskus an der Misshandlung und Versklavung von Zivilisten sowie an Plünderungen beteiligt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Zivilisten zur Arbeit an der Front gezwungen 

Die Miliz sollte in Zusammenarbeit mit einer Abteilung des militärischen Geheimdienstes oppositionelle Bestrebungen mit Gewalt unterdrücken. Durch den Stadtteil Al-Tadamon verlief im syrischen Bürgerkrieg die Frontlinie. An Kontrollpunkten ließ der Angeklagte willkürlich Zivilisten abführen. Sie mussten für die Regierungstruppen Sandsäcke schleppen, teilweise unter Beschuss.

Die Zwangsarbeit wertete das Gericht als Versklavung. Mehrere der Opfer, die als Zeugen im Prozess aussagten, berichteten nach Angaben des Vorsitzenden Richters von Misshandlungen durch den Angeklagten. Im Stadtteil nutzte er seine Stellung aus, um sich in Läden von eingeschüchterten Besitzern umsonst zu bedienen. Das Gericht hörte mehr als 25 Zeugen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.

In Bremer Asylunterkunft von Mitbewohner erkannt

Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des 47-Jährigen hatten Freispruch beantragt. Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts im Februar 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt.

Ein syrischer Mitbewohner in einer Unterkunft erkannte ihn und zeigte ihn an. Am 2. August vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in Bremen festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Nachrichten, 3. August 2023, 14 Uhr