Polizeikosten-Streit bei Fußballspielen: Endgültiges Urteil erwartet
Darf Bremen von der Deutschen Fußball Liga eine Gebühr für Polizeikosten bei Hochrisikospielen verlangen? Seit 10 Jahren wird über die Frage gestritten. Heute entscheidet Deutschlands höchstes Gericht darüber.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstagvormittag die endgültige Entscheidung, ob es rechtens ist, dass der Deutschen Fußball Liga die Mehrkosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden. Hintergrund ist der jahrelange Streit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Bremer Innenressort. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) möchte die Kosten für zusätzliche Polizeikräfte bei solchen Spielen erstattet bekommen.
1,6 Millionen Einsatzstunden für die Polizei
Die 1. und 2. Bundesliga würden jährlich mit 1,6 Millionen Einsatzstunden der Polizei des Bundes und der Länder begleitet, rechnete Mäurer im Interview mit Bremen Zwei vor. "1,6 Millionen Einsatzstunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, das ist des Guten zu viel", so Mäurer. Die DFL argumentiert, dass öffentliche Ordnung und störungsfreie Anreise Sache der Länder seien.
Doch Mäurer fordere gar nicht, dass die DFL die kompletten Einsatzkosten für den Spielbetrieb übernehme, betont er. In Italien leiste die Profiliga jedoch einen Teilbetrag: "Warum nicht auch in der Bundesliga?". Der Senator erklärte zudem, dass es eine größere Gruppe innerhalb der Innenministerkonferenz gebe, die sich im Falle eines Erfolgs dem Bremer Innenressort anschließen würden.
Mehr als zehnjährige Auseinandersetzung endet
Mit dem Urteil am Dienstag endet eine mehr als zehnjährige Auseinandersetzung zwischen Bremen und dem Dachverband der Deutschen Profi-Fußballclubs, der DFL. Im August 2015 stellte die Innenbehörde der DFL erstmals eine Rechnung für zusätzliche Einsatzkräfte bei einem Hochrisikospiel aus. Knapp 400.000 Euro verlangte man für den Mehraufwand. Zuvor hatte Bremen eine Regelung erlassen, nach der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen Gebühren für größeren Polizeiaufwand erheben kann. Die DFL klagt seither dagegen.
Bremen hatte zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig grundsätzlich recht bekommen. Das Urteil beim Bundesverfassungsgericht ist nun endgültig, Revision ist nicht mehr möglich.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 14 Januar 2024, 6:47 Uhr