Kommentar
V-Mann-Affäre in Bremen: Antworten müssen her
Bremer V-Mann Affäre: Antworten müssen her
In der Bremer V-Mann-Affäre schlagen die Wellen immer höher: Jetzt ist es Zeit für Antworten auf dringende Fragen, findet unser Autor Folkert Lenz.
Ein Wust von Konsequenzen ergab sich bislang aus der Enttarnung eines Verfassungsschutz-Spitzels bei der – als linksextremistisch eingestuften – "Interventionistischen Linken" in Bremen: zwei Rücktritte von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, dem Staatsgerichtshof. Ein Mitarbeiter der Linksfraktion geriet wegen Extremismusvorwürfen unter Druck. Eine Farbattacke gegen das Haus von Verfassungsschutz-Chef Koehler. Sogar Misstrauensanträge der Bremer CDU gegen die beiden Linken-Senatorinnen in der Landesregierung.
Aus der V-Mann-Affäre ergeben sich allerdings auch viele Fragen. Mindestens drei müssen jetzt vordringlich beantwortet werden.
Erstens: Waren die Rücktrittsforderungen der politischen Parteien – einschließlich der Linken – gegen den Anwalt und mittlerweile Ex-Verfassungsrichter Anuschewski gerechtfertigt? Oder übergriffig gegen das höchste Bremer Gericht? Verfassungsrechtler und Bremer Anwältinnen und Anwälte sehen die Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs und die Gewaltenteilung beschädigt. Zumal bislang unklar ist, welche konkrete Amtspflicht Anuschewski verletzt haben soll.
Zweitens: Ist der Einsatz von V-Leuten durch den Inlands-Geheimdienst noch zeitgemäß? Dass die Ermittlungsbehörden in abgeschotteten Szenen handlungsfähig sein wollen: Verständlich! Wenn aber – wie hier im Raume steht – Liebes- und sexuelle Verbindungen von dem Spitzel eingegangen wurden. Und wenn der V-Mann – wie von den Bespitzelten behauptet – "Tätigkeiten und Zielsetzungen der Interventionistischen Linken Bremen entscheidend mitbestimmt" hat, dann wäre das nicht nur fragwürdig, sondern auch rechtswidrig.
Und drittens – zurück zum Ursprung des Ganzen: Wie linksextremistisch und vor allem "gewaltorientiert" ist die Interventionistische Linke in Bremen wirklich? Der Verfassungsschutz bescheinigt der Gruppierung alljährlich ein "taktisches" Verhältnis zur Gewalt. Soll wohl heißen: Man weiß es nicht genau. Nach acht Jahren Einsatz eines V-Manns darf die Frage erlaubt sein, welche Belege dieser für den Vorwurf der Gewaltorientierung erbracht hat. Und ob eigentlich Strafverfahren aufgrund dessen eingeleitet werden konnten.
Denn Kritik am Kapitalismus ist in Deutschland keineswegs verboten. Solange nicht die freiheitliche Demokratie angegriffen wird. Die Interventionistische Linke selbst widerspricht einer Gewaltorientierung. Andere Kritiker befürchten übrigens, dass der Verfassungsschutz mit der Bespitzelung auch Teile der Bremer Stadt- und Zivilgesellschaft ausgespäht hat – quasi als Beifang.
Es täte der aufgeheizten Debatte gut, wenn die Innensenatorin, der Verfassungsschutzchef, aber auch die betroffene Linkspartei die offenen Fragen beantworten. Erst dann können wir uns alle ein Bild machen, ob es sich hier um eine "Staatskrise" handelt – wie von der Bremer CDU behauptet. Oder um eine "Schmutzkampagne" – wie es die Linke sieht.
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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, 13. Februar 2026, 6:45 Uhr