Neues Namensrecht gibt Bremern und Bremerhavenern mehr Freiheiten

Ab sofort dürfen beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Zudem ist auch die Namensgebung nach alter friesischer Tradition wieder möglich.
Die im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossene Reform ist am Donnerstag in Kraft getreten. Auch Menschen in Bremen und Bremerhaven bekommen dadurch mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihres Nachnamens. "Die Standesämter rechnen bundesweit mit einem großen Interesse an den Änderungen", teilte das Bremer Innenressort mit.
Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Die neuen Regeln könnten vor allem zu deutlich mehr Doppelnamen führen. Denn bislang konnte nur ein Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich annehmen. Fortan dürfen das beide Ehepartner.
Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Sollten Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.
Onnos Kinder dürfen wieder Onnen mit Nachnamen heißen
Das neue Gesetz bedenkt auch Namenstraditionen anerkannter nationaler Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen. In Ostfriesland und auch in Nordfriesland war es etwa lange Tradition, die Nachnamen von Kindern aus den Vornamen der Väter zu bilden – also eine sogenannte patronymische Namensgebung. Durch die Gesetzesreform wird diese Namenstradition offiziell anerkannt und auch die matronymische Form – also die Fortführung des Vornamens der Mutter – möglich.
Somit können Eltern ihren Kindern nach friesischer Tradition ihre Vornamen als Nachnamen mit auf den Lebensweg geben. Auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig nach diesem Schema ändern lassen. Beispiele für traditionelle friesische Namen sind etwa der Nachname Klaasen, abgeleitet aus dem Vornamen Klaas, oder Petersen von Peter. Neu möglich wäre nun etwa auch der Nachname Nelen – abgeleitet vom weiblichen Vornamen Nele.
Dokumente müssen neu beantragt werden
Bremer und Bremerhavener, die ihren Nachnamen ändern möchten, müssen dafür eine Gebühr in Höhe von 40 Euro zahlen. Ein neuer Nachname bringt aber auch einen gewissen Mehraufwand mit sich: "Wird im Zuge dessen ein neuer Name bestimmt, verlieren die bisherigen Ausweisdokumente – wie Reisepass und Personalausweis – ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden", heißt es aus dem Innenressort. Weitere Informationen finden sich auf den Homepages der Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 30. April 2025, 9:10 Uhr