"Weiterer Meilenstein": Bremen begrüßt Urteil zur Grundsteuer

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Die Fassade eines Mehrfamilienhauses aus Backstein mit schwarzen Balkonen.

Urteil zur Grundsteuer: Bremen begrüßt Entscheid des Bundesfinanzhofes

Das Land Bremen wendet das vom Bundesfinanzhof überprüfte Grundsteuer-Modell auch an. (Symbolbild) Bild: Imago | Imagebroker/Torsten Krüger
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform ist rechtens. Auch das Land Bremen wendet das betreffende Modell an.

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Die Richter halten das sogenannte Bundesmodell für zulässig, auch wenn es nur mit pauschalen Durchschnittswerten arbeitet. Um zu berechnen, wie viel Grundsteuer Hausbesitzer zahlen müssen, verwenden die Bremer Finanzämter seit Jahresbeginn solche Pauschalen für Nettokaltmieten und den Bodenwert — genau wie zehn weitere Bundesländer. Sie ermitteln also nicht für jede einzelne Immobilie gesonderte Werte. "Die Grundsteuer ist mit dieser Reform gerechter geworden", sagte Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne).

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist ein weiterer Meilenstein, damit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Steuerverwaltung mehr Rechtssicherheit erhalten.

Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne)

Die Kläger halten das für unzulässig, weil die Bewertung so aus ihrer Sicht zu ungenau ausfällt. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler kündigten nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. 

Auf Niedersachsen hat das Urteil vom Mittwoch keine Auswirkungen. Das Land hatte genau wie vier andere Länder eigene Regelungen getroffen. Über Klagen dagegen will der Bundesfinanzhof aber erst im kommenden Jahr entscheiden. 

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 10. Dezember 2025, 16 Uhr