Wahlrecht, Wahlkreise, Briefwahl: Die Bundestagswahl 2025 erklärt
Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Wir erklären, was dabei für die Bremer und Bremerhavener Wähler neu und wichtig ist.
Erst- und Zweitstimme: Was ist das?
Wähler und Wählerinnen können bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgeben, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus ihrem jeweiligen Wahlkreis. Die Zweitstimme geht an eine Partei. Welche Stimme dabei was bewirkt, erfahren Sie hier:
Das sind die Wahlkreise im Land Bremen
Eine wichtige Rolle bei der Organisation der Wahl spielen die Wahlkreise. Im Land Bremen gibt es zwei davon: Wahlkreis 54 und 55. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und aus welchen Stadtteilen sich diese zusammensetzten.
Das müssen Sie bei der Briefwahl beachten
Alle Wahlberechtigten in Bremen und Bremerhaven können für die Bundestagswahl Briefwahl beantragen. Aber Achtung: Durch die vorgezogene Wahl ist der Zeitraum dafür kürzer als sonst.
Das ändert sich durch das neue Wahlrecht
Erstmals wird es nach dieser Bundestagswahl keine Überhang- und Ausgleichsmandate geben. Durch diese ist der Bundestag in der Vergangenheit immer größer geworden. Das soll jetzt verhindert werden, allerdings könnten dadurch einige Direktkandidaten leer ausgehen.
So kommen Bremer Politiker in den Bundestag
Wie viele Stimmen brauchen Bremer Politiker und Politikerinnen eigentlich, um in den Bundestag zu kommen? Und wie viele Sitze hat Bremen im Bundestag? Das erklären wir hier:
Quelle: buten un binnen.