Bremer Gericht stoppt Abschiebung von Somalier aus Kirchenasyl

Der Mann Ayyub sitzt auf einem Sofa und schaut auf ein Handy.

Bremer Gericht stoppt Abschiebung von Somalier aus Kirchenasyl

Bild: Radio Bremen

Das Verwaltungsgericht hat die Rückführung des 25-Jährigen nach Finnland vorerst verboten. Ein Abschiebeversuch am 3. Dezember scheiterte am Widerstand von rund 100 Menschen.

Das Gericht habe am Montag im Eilverfahren angeordnet, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung gegenüber buten un binnen.

In der Nacht zum 3. Dezember hatten Polizeikräfte versucht, das Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum in Bremen aufzulösen. Rund hundert Menschen verhinderten jedoch die Abschiebung mit friedlichen Mitteln unter Glockengeläut. Der Vorfall sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Daraufhin informierte das Bremer Migrationsamt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 verlängert.

Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, weil er dort über die russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Überzeugung des Flüchtlingsrats und des kirchlichen Vereins "Zuflucht" hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss befürchten, weiter nach Russland abgeschoben zu werden. In der Nacht zum Samstag war die bisherige Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren ausgelaufen.

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Quellen: buten un binnen und epd.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 10. Dezember 2024, 8 Uhr