Armbrust-Attacke in Bremen: Ehepaar muss mehrere Jahre in Haft

Eine Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Vor ihrem Gesicht hält sie eine Akte.

Armbrust-Attacke in Bremen: Ehepaar muss mehrere Jahre in Haft

Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt (Archivbild)

Die 43-Jährige und der 50-Jährige wurden wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hatten auf einem Friedhof den Ex-Mann der Frau angegriffen.

Die Frau muss sieben Jahre ins Gefängnis, ihr Ehemann für vier Jahre, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden den Ex-Partner der Frau im vergangenen Sommer mit einer Armbrust und einem Hammer angegriffen haben. Das Ehepaar habe billigend in Kauf genommen, dass das Opfer bei dem Angriff mit der Armbrust stirbt.

Dem Urteil zufolge schoss die 43-Jährige dem Mann mit der Armbrust einen Pfeil in den Rücken. Der Mann ging zu Boden und konnte sich den Pfeil herausziehen. Der 50-jährige Angeklagte ging mit einem Hammer auf den Mann los, verfehlte das Opfer aber. Als der angegriffene und verletzte Mann um Hilfe schrie, floh das Paar.

Vorbereitungen für mögliches Alibi

Außerdem hätten die beiden Angeklagten Vorbereitungen getroffen, um ein mögliches Alibi vorzuweisen – unter anderem habe die Frau ihr Handy ausgeschaltet und in Alufolie gepackt. Laut einer Gerichtssprecherin wirkte sich strafmildernd aus, dass die beiden Angeklagten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten waren.

Hintergrund der Tat waren Streitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht, wie die Gerichtssprecherin berichtete. Dem Urteil zufolge war die Frau die treibende Kraft und hatte die führende Rolle. Das Paar habe aber gemeinsam geplant und die Tat auch gemeinsam ausgeführt. Das Gericht stufte beide als voll schuldfähig ein, auch wenn bei beiden Persönlichkeitsstörungen festgestellt wurden. Die Angeklagten hatten sich während der Verhandlung zu der Tat geäußert, das Gericht wertete die Angaben aber nicht als volles Geständnis. Der Sprecherin zufolge war nicht alles plausibel.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Bis zu einer Entscheidung kommt der 50-Jährige unter bestimmten Auflagen wieder frei. Die 43-jährige Frau muss dagegen wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft bleiben.

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Autorin

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 15. April 2025, 16 Uhr