Bremer Linksaktivist reicht Klage gegen V-Mann-Einsatz ein
Dein Audio-Update am 24. Februar 2026
Der Kläger gehört zur "Interventionistischen Linken" und hält den Einsatz für rechtswidrig. Die Gruppe soll von einem V-Mann des Verfassungsschutzes überwacht worden sein.
Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage, mit der die Rechtswidrigkeit des V-Mann-Einsatzes festgestellt werden soll. Die als linksextrem eingestufte Gruppierung "Interventionistische Linken" hatte nach eigenen Angaben Anfang des Jahres einen V-Mann enttarnt. Der Informant soll die Organisation jahrelang im Auftrag des Bremer Verfassungsschutzes ausgehorcht haben.
Eingriff in besonders geschützten Lebensbereich?
Der 35-jährige Kläger aus Bremen sieht sich durch den Einsatz in seinen Rechten verletzt. Er ist selbst Aktivist bei der "Interventionistischen Linke", bestätigt sein Anwalt. Nach seinen Angaben habe der eingesetzte V-Mann über mehrere Jahre eine freundschaftliche Beziehung zu ihm aufgebaut und dabei auch sensible Informationen, etwa zu seiner Gesundheit, erlangt.
Mit der Klage soll unter anderem geklärt werden, ob der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Bremer Gruppierung überhaupt rechtlich zulässig war. Im Mittelpunkt stehen dabei die mehrjährige Dauer der Maßnahme sowie der Vorwurf, der V-Mann habe Informationen aus dem besonders geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben, so der Kläger.
Vertreten wird der Mann vom Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er fordert umfassende Akteneinsicht zur Aufklärung des Vorgangs. Die Bremer Innenbehörde wollte den Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: butenunbinnen.de, Dein Audio Update, 24. Februar 2026, 17:08 Uhr