Bremer V-Mann-Affäre beschäftigt Staatsanwaltschaft

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Das Eingangsschild der Staatsanwaltschaft.

V-Mann-Debatte beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich aus den Gerüchten und Anschuldigungen ein Anfangsverdacht ergibt. Bild: Radio Bremen
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Ein Prüfverfahren soll klären, ob es im Zuge der Bremer V-Mann-Affäre zu strafrechtlich relevanten Verstößen gekommen ist. Im Raum steht der Vorwurf des Geheimnisverrats.

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Die sogenannte V-Mann-Affäre beschäftigt nun auch die Bremer Staatsanwaltschaft. Wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von buten un binnen bestätigte, läuft derzeit ein Prüfverfahren. Im Raum steht insbesondere der Vorwurf des Geheimnisverrats.

Derzeit wird geprüft, gegen wen sich solche Vorwürfe überhaupt richten.

Frank Passade, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Bremen

Öffentlich hatte unter anderem die Linksfraktionsvorsitzende Sofia Leonidakis dem Bremer Verfassungsschutz vorgeworfen, vertrauliche Informationen rechtswidrig an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Belege für diesen Vorwurf legte sie nicht vor.

Zudem steht der Verdacht im Raum, dass Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) der Bremischen Bürgerschaft Geheimnisse preisgegeben haben könnten. In dem nicht öffentlich tagenden Gremium unterrichtet der Verfassungsschutz Abgeordnete regelmäßig über seine Arbeit.

Konkret geht es mutmaßlich um den Fall des Bremer Rechtsanwalts Anatol Anuschewski. Der Jurist war anwesend, als die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestufte Gruppierung "Interventionistische Linke" Anfang des Jahres einen V-Mann enttarnte. Diese Information gelangte später an die Redaktion des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Nach Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts trat Anuschewski von seinem Amt als stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof zurück.

Ob sich aus den Gerüchten und Anschuldigungen ein Anfangsverdacht ergibt, der die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens rechtfertigt, prüft nun die Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben zum Stand oder Umfang der Prüfung machte die Behörde mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 24. Februar 2026, 13 Uhr