V-Mann-Einsatz in Bremen: Unterlagen bleiben unter Verschluss

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Senatorin für Inneres und Sport Eva Högl sitzt zwischen Staatsrat Olaf Bull und Bürgerschaftsabgeordneten Kevin Lenkeit in einer Sitzung der Sportdeputation

V-Mann-Affäre in Bremen: Innenbehörde hält Unterlagen weiter zurück

Die V-Mann-Affäre hält die Bremer Politik in Atem. Die Innenbehörde unter Leitung von Eva Högl (SPD) stimmt einer Herabstufung der Geheimhaltung nicht zu. Bild: Radio Bremen
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Die Unterlagen zum umstrittenen V-Mann-Einsatz in der linksextremistischen Szene in Bremen bleiben geheim. Das hat die Behörde auf eine Anfrage von buten un binnen mitgeteilt.

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Der Fraktionschef der Linken in der Bremischen Bürgerschaft, Nelson Janßen, hatte gefordert, die Geheimhaltung zumindest zum Teil aufzuheben, damit der Fall in parlamentarischen Gremien aufgearbeitet werden kann. 

Nelson Janßen von der Linken
Nelson Janßen, Linken-Fraktionschef, fordert eine Herabstufung der Geheimhaltung – bisweilen ohne Erfolg. Bild: Radio Bremen

Konkret wollte Janßen, dass die Geheimhaltung der Unterlagen zur V-Mann-Affäre herabgestuft wird. Dann könnten Details zum Einsatz zum Beispiel in einer nicht-öffentlichen Sitzung der Innendeputation diskutiert werden. So wäre eine Aufarbeitung möglich, sagte Janßen zu buten un binnen.

Innenressort besteht auf Geheimhaltung

Das Innenressort unter Leitung von Eva Högl (SPD) lehnt das ab. Der V-Mann-Einsatz bedürfe der Geheimhaltung, "um Personen und mögliche Verfahren nicht zu gefährden", hieß es jetzt in einer Stellungnahme. Ohnehin berichte das Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig und kontinuierlich in der Parlamentarischen Kontrollkommission.

In diesem Gremium der Bürgerschaft sitzen die Innenpolitiker der Parteien und werden vertraulich informiert. Sie dürfen keine Informationen nach außen geben. Auch der Linken-Abgeordnete Janßen gehört der Kontrollkommission an.

Dort würden die Parlamentarier "bei aktuellen Entwicklungen zügig und umfassend" informiert, betont das Innenressort und erklärt weiter: "Einzelheiten zur Erfüllung von Beobachtungsaufträgen können aufgrund der Geheimhaltungsbedürftigkeit nur der Parlamentarischen Kontrollkommission mitgeteilt werden." 

 

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Autor

  • Folkert Lenz
    Folkert Lenz

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 16. Februar 2026, 13:00 Uhr