Fragen & Antworten

Bald auch in Bremen: Alles Wichtige zur elektronischen Patientenakte

Ein Informationsblatt zur elektronischen Patientenakte im Eingangsbereich in der Arztpraxis Praxis, dahinter unscharf eine Frau
In wenigen Wochen werden Patientendaten auch für die meisten Bremerinnen und Bremer weitgehend elektronisch abgewickelt. Bild: dpa

Die elektronische Patientenakte soll Patienten und Ärzten Überblick und Klarheit über Befunde und Behandlungen bringen. Das kommt auf Bremerinnen und Bremer zu.

In Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens wurde die elektronische Patientenakte (ePA) am 15. Januar 2025 testweise eingeführt. Doch schon "im März oder April" soll die bundesweite Einführung folgen, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Was das für Versicherte in Bremen und Bremerhaven bedeutet, erklären wir hier.

Was bringt die ePA den Ärztinnen und Ärzten?

Aus ärztlicher Sicht hat die E-Akte mehrere Vorteile. So ist künftig beispielsweise die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar. Das gilt zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen, Labordaten, Röntgenbilder, Befunde, Behandlungen, Operationen und verschriebene Medikamente. Bei verschriebenen Medikamenten wird es zukünftig auch leichter zu erkennen sein, ob Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen.

Voraussetzungen ist allerdings, dass das System tatsächlich, wie geplant, in wenigen Wochen überall funktioniert.

Was bringt die ePA den Patientinnen und Patienten?

Patientinnen bringt die E-Akte jederzeitige Einsicht über die eigenen Behandlungsdaten – per App der Kasse auf Smartphones, Tablets oder Laptops. Statt verstreuter Daten bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten, liegen die Patientendaten dann gebündelt vor. So können beispielsweise doppelte Untersuchungen, Arzneimittel-Wechselwirkungen oder Unverträglichkeiten leichter vermieden werden, wenn Ärztinnen oder auch Apotheker Einblick in die elektronische Patientenakte haben.

Wie erfahren Patienten, wenn sie eine eigene E-Akte bekommen?

Es gibt verschiedene Wege, wie Krankenversicherte von ihrer Kasse erfahren, dass eine ePA für sie eingerichtet worden ist. Dies kann beispielsweise per Push-Nachricht in der Kassen-App, mit einer Info auf der Homepage oder per Post geschehen.

Ein Reiter "ePa" mit einer Patientenakte auf dem Monitor eines Arztes
Die elektronische Patientenakte soll Ärztinnen und Ärzten helfen, die Krankengeschichte per Knopfdruck einsehen zu können. Bild: dpa | Rolf Vennenbernd

Ist die elektronische Patientenakte Pflicht?

Nein. Geändert hat sich nur die Art der Zustimmung. Schon seit Anfang 2021 konnten Versicherte die elektronische Patientenakte freiwillig über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Wenn die ePA in einigen Wochen voraussichtlich auch in Bremen und Bremerhaven flächendeckend eingeführt wird, bekommen Versicherte sie hingegen automatisch.

Wenn Sie keine elektronische Patientenakte haben wollen, müssen Sie dem ausdrücklich widersprechen. Deshalb sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten zu informieren. Die geschieht in den meisten Fällen per Post. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist zudem darauf hin, dass der Widerspruch und die Löschung aller Daten auch nachträglich möglich ist.

Brauchen Bremerinnen und Bremer eine App, um die ePA zu nutzen?

Eine App der Krankenkasse ist für Versicherte zwar von Nutzen, um überall auf die eigenen Daten zugreifen zu können. Wer jedoch keine App nutzen will oder kann, hat die Möglichkeit, zum Beispiel über die eigene Arztpraxis oder ausgewählte Apotheken auf die persönliche E-Akte zuzugreifen oder einen Desktop-Computer zu nutzen. Es soll außerdem die Möglichkeit geben, dass andere Menschen – zum Beispiel Familienmitglieder – berechtigt werden dürfen, die E-Akte einzusehen.

Wer darf auf die Daten zugreifen?

Ärztinnen und Ärzte sind künftig zwar prinzipiell verpflichtet, wichtige Dokumente wie Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe standardmäßig in die E-Akte einzustellen. In der Praxis haben sie ein Zugriffsrecht zum Lesen und Füllen der ePA für 90 Tage.

Ein Hausarzt unterucht einen älteren Mann mit einem Ultraschallgerät
Mit der E-Akte sollen überflüssige Untersuchungen vermieden werden. Bild: dpa | Benjamin Nolte

Versicherte können diese Zeitspanne aber über die App verkürzen oder verlängern. Patienten können in der Sprechstunde darüber hinaus bestimmen, wenn sie nicht wollen, dass ein Befund in die Akte eingetragen werden soll. Bei sensiblen Daten müssen Patienten sogar ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

Patientinnen und Patienten können zudem auch selbst Dokumente hinzufügen.

Wofür werden die Daten noch verwendet?

Von vornherein ist eine Einbindung der elektronischen Patientenakte in die Pharmaforschung eingeplant gewesen. Von Juli an können die Daten der E-Akten daher pseudonymisiert, also ohne Namen und Adressen, für Forschungszwecke abgerufen werden.

Versicherte können aber auch dieser Nutzung in der App oder bei einer Ombudsstelle der Krankenkasse widersprechen.

Wie sicher sind die Patientendaten?

Kritik kommt in diesem Punkt vom Chaos Computer Club. Dieser hat jüngst auf potenzielle Angriffsszenarien durch Hacker im Zusammenhang mit der ePA hingewiesen.

Die für die Verarbeitung der Daten zuständige und mehrheitlich bundeseigene Digitalgesellschaft Gematik hat Lösungen angekündigt, um solche Szenarien zu unterbinden. So würden die Daten auf Servern im Inland innerhalb der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gesichert, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Jeder Zugriff auf die ePA werde zudem mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Hochzuladen seien auch nur Dateiformate wie zum Beispiel PDFs, die keine Viren übertragen könnten.

Autor

Quellen: buten un binnen, AFP und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 15. Januar 2025, 6:47 Uhr