Gesetz gegen Hass im Netz: Bremer Richter warnen vor Prozess-Flut
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht. Der Bremer Richterbund findet das gut, befürchtet aber, dass die Justiz damit überfordert ist.
Das neue Gesetz, dass das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat, soll es unter anderem einfacher machen, Hass-Postings im Netz zu bestrafen. Nun muss es noch durch den Bundestag. Ein solches Gesetz sei eine gute Idee, sagt der Bremer Richterbund. Aber die Bremer Staatsanwaltschaft und die Gerichte seien auf eine Flut neuer Verfahren noch überhaupt nicht eingerichtet.
"Bremen ist nicht gewappnet für einen starken Anstieg der Bearbeitung von Hasskriminalität", sagt Dr. Andreas Helberg, Vorsitzender des Bremer Richterbundes. Mit den vorhandenen Personalressourcen sei das nicht zu machen.
30 Richter fehlten schon jetzt
Schon jetzt fehlten 30 Richter und Staatsanwälte und etwa 80 Mitarbeiter im mittleren Dienst in Bremen, um die aktuellen Verfahren und die vielen Altfälle, die die Bremer Justiz seit Jahren belasten, abzuarbeiten. Außerdem gebe es kein Schwerpunktdezernat zur Verfolgung von Hasskriminalität.
Bei der Staatsanwaltschaft arbeiteten aktuell drei Dezernenten, die sich etwa während der Hälfte ihrer Arbeitszeit um politische Strafsachen kümmern, so das Justizressort. Darunter seien auch Hass-Postings mit politischem Inhalt.
Für Hasspostings ohne politischen Bezug gibt es gegenwärtig keine Sonderzuständigkeit.
Matthias Koch, Sprecher Justizressort
Allerdings werde es noch in diesem Jahr eine "Organisationsuntersuchung" der Bremer Staatsanwaltschaft geben. Und da werde es auch darum gehen, ob ein Schwerpunktdezernat eingerichtet wird. So oder so plane das Justizressort zusätzliche Einstellungen, so Koch. Insbesondere bei der Staatsanwaltschaft.
Deutscher Richterbund rechnet mit 150.000 neuen Verfahren
Der deutsche Richterbund rechnet deutschlandweit mit bis zu 150.000 neuen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften, wenn die Regeln gegen Hasskriminalität im Netz verschärft werden. "Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, der Nachrichtenagentur dpa. Um diese neuen Verfahren stemmen zu können, seien etwa 400 zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter nötig.
Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Richterbund
Bremen bräuchte mindestens vier bis sechs zusätzliche Richter und Staatsanwälte für die neuen Fälle gegen Hate-Speech im Netz, sagt Andreas Helberg. Wichtig sei, dass diese Juristen und auch die Polizisten, die in diesem Bereich arbeiten werden, für dieses Thema geschult werden: "Man darf nicht erst reagieren, wenn die Gerichtsbarkeit zusammenbricht."
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag, 19. Februar 2020, 23:30 Uhr