Kommentar
Der politische Einfluss auf den Staatsgerichtshof muss begrenzt werden
Staatsgerichtshof: Das macht Bremens Verfassungsgericht so speziell
Die Bürgerschaft soll widerstandsfähiger gegen Extremisten werden. Gut so. Dann aber auch den Staatsgerichtshof unabhängiger machen, meint buten un binnen-Regionalchef Frank Schulte.
Es ist eine Debatte, die sehr nötig ist. Aber in Bremen gibt es eine seltsame Zurückhaltung: Braucht der Bremer Staatsgerichtshof mehr politische Unabhängigkeit? Ich meine ja. Und natürlich ist klar, warum es da so eine Zurückhaltung gibt: Welcher Politiker beschränkt sich schon gerne selbst? Aber genau das ist nötig.
So sieht der politische Einfluss aus
Machen wir mal Punkt für Punkt den politischen Einflusscheck:
- Die sechs zu wählenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden von der Bremischen Bürgerschaft gewählt. Check: Das sollte so sein. Das Parlament ist der legitime Ort für solche Berufungen..
- Wahl immer gekoppelt an die politische Legislaturperiode, Wiederwahl möglich. Check: Sehr problematisch. Großer politischer Einfluss. Besser: Amtszeit der Richter und politische Legislaturperiode entkoppeln. Besser: längere Amtszeit der Richterinnen und Richter. Mehr Kontinuität. Aber auch: Sollen Wiederwahlen unbegrenzt möglich sein?.
- Richterwahl mit einfacher Mehrheit im Parlament. Check: Sehr problematisch. Andere Bundesländer sind auf eine Zweidrittel-Mehrheit gegangen. Aus gutem Grund: Der Einigungszwang wird zwar größer, keine Partei kann hier aber "einfach durchregieren". Ist aktuell eher weniger ein Problem, kann es aber in Zukunft werden..
- Außerdem sollen bei der Wahl die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Check: Verständlich, wenn die Richterinnen und Richter nun mal politisch gewählt werden. Aber das Selbstverständnis dahinter verursacht schon ein ziemliches Bauchgrummeln. Besser wäre es, wenn es ein gemeinsames Verständnis gäbe, politische Sichtweisen hier möglichst raus zu halten und rein fachliche und persönliche Eignungskriterien maximal zu gewichten. Insbesondere bei "fachlicher Eignung" sollte das Parlament strenge Maßstäbe anlegen..
Befremdliches politisches Selbstverständnis
Doch nicht nur Auswahl und Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist politisch. Der Fall der jetzt zurückgetretenen zwei ehrenamtlichen Richter zeigt, dass es offenbar auch ein starkes politisches Selbstverständnis gibt, das Gericht über Auswahl- und Wahlprozess hinaus zu kontrollieren. Das ist ziemlich fragwürdig. Kurz: Wie selbstverständlich im aktuellen Fall die Unabhängigkeit von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern kassiert wurde, wie schnell Rücktrittsforderungen im Raum standen, lässt ziemlich tief blicken. Leider gab es dazu keine öffentliche Debatte. Die wäre nur möglich gewesen, wenn sich die beiden zurückgetretenen Richter und der restliche Staatsgerichtshof viel deutlicher zu Wort gemeldet hätten. Dass sie das aus persönlichen Gründen nicht gemacht haben, ist nachvollziehbar und verständlich. Der Unabhängigkeit des Gerichts haben sie damit aber keinen Dienst erwiesen.
Um es aber klar zu sagen: Es gibt keine Hinweise, dass einzelne Entscheidungen des Gerichts politisch beeinflusst worden wären.
Auch die Kandidatinnen und Kandidaten stehen in der Pflicht
Stärkere politische Zurückhaltung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter selbst fragen müssen, wie und ob sie Angriffsflächen bieten, die eine Tätigkeit am Staatsgerichtshof problematisch erscheinen lassen könnten. Allein der Anschein genügt in diesen polarisierten Zeiten schon, einen Verdacht zu begründen. Das mag man bedauern und zurecht kritisieren, man muss aber damit umgehen. Ein Blick in die Verhaltensgrundsätze des Staatsgerichtshofs (die nicht rechtlich bindend sind) zeigt, dass die Anforderungen durchaus streng sind: "Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Ehrenamtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität ihrer Amtsführung nicht beeinträchtigt werden."
Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind höchste Güter
Ein Staatsgerichtshof, dessen Unabhängigkeit angekratzt wird und/oder dessen Mitglieder Glaubwürdigkeitsfragen aufwerfen, ist höchst problematisch. Hier muss nachgeschärft werden. Fragen von Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit rücken immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Noch aus einem anderen Grund muss Bremen seinen Staatsgerichtshof noch "wetterfester" machen: Was passiert denn, wenn extreme und/oder antidemokratische Positionen Mehrheiten in der Bremischen Bürgerschaft bekommen sollten? Ich würde mir sehr wünschen, dass es dann einen Staatsgerichtshof gibt, der ziemlich unabhängig von politischer Einflussnahme agieren kann.
Teilen Sie die Meinung des Autors?
So wurde abgestimmt!
- Ja
- Nein
Abgegebene Stimmen: 286
Das Ergebnis der Befragung ist nicht repräsentativ
Dieses Thema im Programm: butenunbinnen.de, Dein Audio Update, 22. Februar 2026, 6:22 Uhr