Gaspreise, Parktickets, Kindergärten: Das ändert sich für Bremer 2023

Ein Betreuer hilft einem Kind sich eine Jacke anzuziehen.

Gaspreise, Parktickets, Kindergärten: Das ändert sich für Bremer 2023

Bild: Imago | Westend61

Ob Kneipenbesuch, Pflege oder Steuererklärung – auf Menschen im Land Bremen kommen ab Januar viele Änderungen zu. Die wichtigsten acht Bereiche zeigen wir hier im Überblick.

1 Gesellschaft: Kita, Heime, öffentliche Einrichtungen

Vergabe von Kindergartenplätzen ändert sich

Kindergartenplätze werden in Bremen ab Januar nach neuen Kriterien vergeben. Künftig bekommen zunächst jene Kinder einen Platz, die einen erhöhten Förderbedarf haben und kurz vor der Einschulung stehen. Darüber hinaus dürfen Zweieinhalbjährige künftig weiter in der Krippe bleiben. Erst mit drei Jahren sollen sie in den Kindergarten wechseln.

Mehr Rechte für Menschen in Pflegeheimen

Ab dem 1. Januar 2023 tritt in Bremen das novellierte Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen stärken. So sollen beispielsweise künftig die Ergebnisse von Regelprüfungen schnell und allgemeinverständlich im Internet veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist nun ein Mitbestimmungsrecht bei der individuellen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung im Gesetz verankert, um die Wünsche von Bewohnerinnen und Bewohnern besser zu berücksichtigen. Auch ein Recht auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumente und Unterlagen sieht das Gesetz vor.

Blick in das Westbad in Bremen.
Das Westbad in Walle macht 2023 dicht. Bild: Bremer Bäder GmbH

Westbad in Walle macht dicht

Wer im Westbad im Bremer Stadtteil Walle noch einmal seine Bahnen ziehen will, der hat dazu am Neujahrstag 2023 eine letzte Chance. Zur Feier des letzten Tages öffnet das Bad am 1. Januar von 13 Uhr bis 15 Uhr seine Türen, und zwar kostenlos. Anschließend wird das Hallenbad nach fast 48 Jahren Badebetrieb abgerissen und neu gebaut.

Ermäßigungen in der Volkshochschule

Zum 1. Februar führt die Volkshochschule Bremen eine neue Gebühren- und Benutzungsordnung ein. Für Arbeitslose, Menschen mit Schwerbehinderung oder Rentnerinnen und Rentner gilt demnach eine Ermäßigung von 35 Prozent. Für Auszubildende, Schülerinnen, Studierende oder Teilnehmende an Freiwilligendiensten gilt dann sogar eine Ermäßigung von 50 Prozent, ebenso wie für Empfängerinnen und Empfänger des künftigen Bürgergelds. Im Januar 2023 gilt allerdings noch der bisherige Ermäßigungssatz von 33 Prozent für die genannten Gruppen.

2 Soziales: Kindergeld, Bürgergeld und Wohngeld

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Die Höhe des Kindergeldes für das vierte Kind ändert sich nicht, es beträgt bereits jetzt 250 Euro.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Ab 2023 kommt ersetzt das Bürgergeld die bisherigen Hartz-IV-Leistungen als Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Mit dem neuen Bürgergeld erhöht sich der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf monatlich 502 Euro. Bei Aufnahme einer Weiterbildung gibt es 150 Euro zusätzlich. Ebenfalls neu: Bedürftige dürfen über mehr Schonvermögen verfügen.

Beitragsentlastung für Midijobber

Die Midijob-Grenze steigt zum 1. Januar um 400 Euro auf 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Midi-Jobber nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen. Als Midijobber gelten Menschen, die mehr als die gesetzliche Grenze von 520 Euro im Monat, die für einen Minijob gilt, verdienen.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Wohngeldantrag. Darunter liegen Geldscheine.
Für das neue Wohngeld bietet Bremen ab 2023 zwei Anlaufstellen an. Bild: dpa | Zoonar

Zwei Wohngeldstellen in Bremen

Ab Januar tritt die Wohngeldreform in Kraft. Staatliche Zuschüsse zur Miete sollen sich so im Schnitt um 190 Euro pro Monat erhöhen. Wohngeld beantragen können Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld zur Verfügung haben. Bislang haben 600.000 Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete, mit der Reform könnten bis 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzukommen.

Um der Nachfrage Herr zu werden, hat die Wohngeldstelle in Bremen im Herbst rund 40 neue Stellen geschaffen. Ab dem 2. Januar wird es in Bremen zudem zwei Wohngeldstellen mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geben, teilt das zuständige Bauressort mit. Informationen zum Wohngeld für Bremerinnen und Bremer gibt es auf der Website des Ressorts.

Baugenehmigungen ab Januar digital

Die Baugenehmigungsverfahren in Bremen werden digitalisiert. Das Bauressort startet Anfang Januar 2023 mit ersten Verfahren, weitere sollen Schritt für Schritt folgen.

3 Strom und Gas: Erhöhung mit Deckel

Preiserhöhungen für Gas und Strom

Der Bremer Energieversorger SWB erhöht ab Januar den Erdgaspreis auf 12,55 Cent pro Kilowattstunde. Beim Strom werden für die Bremer Kunden 34,84 Cent pro Kilowattstunde Strom fällig. Die Strompreise für Bremerhaven liegen leicht darüber.

Preisbremse für Energiekosten

Mit den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme sollen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

Für Gaspreise ist ein Deckelung von 12 Cent, für Fernwärme von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geplant. Allerdings nur bis zu 80 Prozent der verbrauchten Menge des Vorjahres.

Energiepauschale für Studierende

Studierende sollen eine Pauschale von 200 Euro wegen der hohen Energiekosten erhalten. Wer am 1. Dezember an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, kann das Geld beantragen. Dafür soll noch eine Online-Plattform eingerichtet werden. Die Online-Plattform, über die die Pauschale beantragt werden kann, wird derzeit von Bund und Ländern eingerichtet.

4 Gesundheit und Krankheit: mehr Kosten, mehr Rechte

Krankenkassenbeiträge steigen

Die gesetzlichen Krankenkassen können zum Jahreswechsel ihre individuellen Zusatzbeiträge erhöhen. Anders als in früheren Jahren, müssen sie ihre Kunden darüber aber im Jahr 2023 nicht mehr schriftlich informieren. Das Sonderkündigungsrecht der Beitragszahler bei Erhöhungen bleibt jedoch bestehen.

Ein gelber Zettel mit der Aufschrift "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Ab 2023 ist der gelbe Zettel Geschichte. Denn ab Januar werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch übermittelt. Bild: dpa | Christian Ohde

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte wird ab Januar direkt von den Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dann dort ab. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann auch in der elektronischen Patientenakte aufgeführt. Dort zu finden sein sollen künftig auch weitere Dokumente oder Laborergebnisse. Der "gelbe Schein" ist damit Geschichte.

Betreuungsrecht für Partner

In Notfällen können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ab Januar gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Denn die bislang erforderliche Vorsorgevollmacht entfällt durch eine Änderung im Betreuungsgesetz. Auch Ärzte sind dann gegenüber den Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern von der Schweigepflicht befreit.

Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die am 10. Dezember 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Impfpflicht für Menschen in medizinischen Berufen läuft Ende des Jahres 2022 aus. Das heißt, Mitarbeitende in Pflegedienste, Kliniken oder Praxen müssen ab Januar keine vollständige Corona-Impfung mehr nachweisen.

Mehr Schutz und Hilfe bei psychischen Erkrankungen

In Bremen tritt ab dem 1. Januar ein neues Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) in Kraft. Es strebt eine Gleichbehandlung von psychisch kranken oder behinderten Menschen zum Beispiel durch die Polizei oder im Gesundheitssystem an. So ist unter anderem an verschiedenen Stellen im Gesetz festgeschrieben, dass betroffene Personen über ihr Widerspruchsrecht informiert werden müssen und dass diese Unterrichtung auch dokumentiert werden soll. Darüber hinaus wird eine Behandlung gegen den Willen auf das Ziel beschränkt, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung der untergebrachten Person wiederherzustellen.

Eltern dürfen Fehlgeborene bestatten

Zum Jahreswechsel erhalten Eltern, die eine Fehlgeburt durchgemacht haben, mehr Rechte. Statt nur in begründeten Einzelfällen, dürfen Eltern diese Kinder künftig immer bestatten lassen, wenn ein Elternteil den Wunsch dazu äußert.

5 Klimaschutz-Förderung: Von E-Auto bis Photovoltaik

Gezieltere E-Auto-Förderung

Ab 2023 werden nur noch E-Autos gefördert, die ausschließlich batterie- oder brennstoffzellenbetrieben sind. Beim Kauf eines reinen Elektroautos gibt es ab Januar 2023, je nach Kaufpreis, einen Zuschuss zwischen 3.000 bis 4.500 Euro.

Photovoltaik steuergünstiger

Ab Januar sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt Leistung steuerfrei. Wer den mit der entsprechenden Anlage erzeugten Strom teilweise oder voll ins Stromnetz einspeist, erhält zudem eine höhere Vergütung als bislang.

6 Steuern: Änderungen für Rentner, Sparer und Raucher

Höhere Freibeträge für Kinder, Auszubildende und Berufstätige

Der Kinderfreibetrag steigt ab Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro.

Auch der Ausbildungsfreibetrag wird von derzeit 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr erhöht. . Mit dem Freibetrag wird der Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in der Berufsausbildung steuerlich abgegolten.

Der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif steigt ebenfalls – und zwar von 10.347 Euro auf 10.908 Euro ab dem 1. Januar 2023. Das bedeutet: Bis zu einem Jahreseinkommen von 10.908 Euro sind keine Einkommenssteuern mehr fällig.

Ein Rentnerpaar sitzt in einem Cafe (Symbolbild)
Ab 2023 können Bremerinnen und Bremer ihre Rentenbeiträge vollständig steuerlich absetzen. Besteuert wird die Rente dann erst später bei der Auszahlung. Bild: dpa | Britta Pedersen

Rentenbeiträge sind ab 2023 vollständig absetzbar

Ab 1. Januar können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Rentenbeiträge in vollem Umfang absetzen. Auf Renten erhebt der Fiskus künftig in der Auszahlungsphase Steuern.

Mehr Kapitaleinkünfte bleiben steuerfrei

Der so genannte Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen steigt ab 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende – bislang lag er bei 801 Euro. Für Ehepaare beträgt der Sparer-Pauschbetrag künftig 2.000 Euro.

Pauschale für das Homeoffice

Wer steuerpflichtig ist, kann ab 2012 für bis zu 210 von zuhause gearbeitete Kalendertag einen Betrag von sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das sind also maximal 1.260 Euro. Bislang waren es 600 Euro oder 120 Tage. Die Regelung greift auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Zigaretten kosten 10 Cent mehr

Zigaretten werden teurer. Für eine Schachtel müssen Bremerinnen und Bremer ab Januar zehn Cent mehr zahlen. Grund ist die gestiegene Tabaksteuer. Kostete eine Schachtel 2022 dem Deutschen Zigarettenverbands zufolge noch im Schnitt 7,60 Euro, sind es ab Januar also 7,70 Euro.

7 Verkehr: Bremer Parkgebühren und 49-Euro-Ticket

Parkgebühren außerhalb der Innenstadt steigen

Der Bremer Senat hat beschlossen, dass das Parken für Autos am Straßenrand außerhalb der Bremer Innenstadt deutlich teurer werden soll. Ab Januar kostet ein Parkschein dann zwei Euro pro Stunde. Das ist eine Verdoppelung. Ein Tages-Parkticket gibt es künftig für elf Euro.

49-Euro-Ticket kommt im Frühjahr

Ab dem kommenden Jahr wird bundesweit ein 49-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr eingeführt, der genaue Starttermin steht derzeit allerdings noch nicht fest. Bremen hat sich für den 1. April als Startermin eingesetzt. Bei dem Ticket handelt es sich um das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022.

8 Gastronomie: Mehrwegverpackung und Sperrzeit in Bremen

Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Cafés und Restaurants müssen für Getränke zum Mitnehmen ab Januar Mehrwegverpackungen anbieten. Auch für Speisen zum Mitnehmen sind sie verpflichtet, Alternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff anzubieten. Wobei den Kunden für die Mehrwegoption keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Betriebe dürfen jedoch Pfand auf die Mehrwegverpackungen erheben.

Für kleine Betriebe mit weniger als fünf Angestellten, die keiner Filialkette angehören, gilt die neue Regelung zwar nicht. Sie müssen es Kunden jedoch ermöglichen, mitgebrachte Behältnisse befüllen zu lassen.

Bremen hebt Sperrzeiten für Gaststätten auf

Schon kurz vor dem Jahreswechsel hat Bremen die unterwöchigen Sperrzeiten für Gaststättenbetriebe aufgehoben. Bisher galt eine generelle Sperrzeit von 2.00 bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Wochenenden. Die neue Regelung ist seit dem 15. Dezember in Kraft.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Vormittag, 30. Dezember 2022, 10:40 Uhr